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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-12-05

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-05

Wortprotokoll

Ich fahre jetzt einfach weiter. (Heiterkeit)

Es obliegt ja der GPK, im Auftrag des Parlamentes jährlich die Erreichung der Jahresziele zu überprüfen, dies mit den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlerin zu besprechen und dem Rat jeweils in der Sommersession Bericht zu erstatten.

Ich danke dem Bundesrat für die Unterbreitung seiner Jahresziele in geraffter, d. h. kurzer und leserfreundlicher Form. Ich möchte mich jetzt aber nicht zu den einzelnen Jahreszielen äussern, bevor die GPK unter ihrem neuen Präsidenten, Herrn Hansruedi Stadler, davon Kenntnis genommen hat. Es hat ja sicher für jedes Ratsmitglied noch ein wichtiges Ziel, das aus seiner persönlichen Sicht fehlt oder ergänzt werden müsste oder auf welches man im Gegenteil ohne Schaden hätte verzichten können.

Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch aus der Sicht der GPK ein wichtiges Jahresziel des Bundesrates fehlt. Es ist dies - ich sage es bewusst etwas überspitzt - die Wiedereinführung des Kollegialitätsprinzips im Bundesrat. (Heiterkeit) Damit ist es der GPK sehr ernst, und sie macht sich auch Sorgen darüber. Der GPK obliegt die Oberaufsicht auch über die Geschäftsführung des Bundesrates, und die Frage stellt sich ernsthaft, ob der Bundesrat seine Geschäftsführung noch optimal wahrnehmen kann, wenn einzelne seiner Mitglieder in den Medien miteinander diskutieren oder sogar öffentlich streiten. Nur eine geschlossen auftretende Regierung ist eine starke Regierung. Es geht letztlich um die Glaubwürdigkeit der Politik und um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik. Das Kollegialprinzip des Bundesrates ist nicht ein ungeschriebenes Gesetz. Die Bundesverfassung besagt in Artikel 177: "Der Bundesrat entscheidet als Kollegium." In Artikel 4 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes heisst es: "Für die Wahrnehmung der Regierungsfunktionen ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich." Davon spürt man derzeit leider wenig. Bundesräte kommunizieren in aller Öffentlichkeit miteinander, und Indiskretionen aus dem Bundesratszimmer sind an der Tagesordnung. Man hat manchmal wirklich das Gefühl, dass es im Sitzungszimmer des Bundesrates Abhörwanzen haben muss, denn anders ist kaum zu erklären, wieviel da immer wieder nach aussen dringt.

Im Kollegialprinzip kann eine Exekutive nur funktionieren, wenn sich alle Mitglieder voll darauf verlassen können, dass nichts von dem, was sie sagen, den Sitzungsraum verlässt; das gilt auch für ihr Stimmverhalten. In unserer Konkordanzdemokratie ist das Prinzip der Kollegialität unabdingbar, sonst funktioniert unsere direkte Demokratie auf die Dauer nicht mehr. Die ganze Schweiz funktioniert nach dem Kollegialprinzip; vor Volksabstimmungen wird heftig gestritten, und das soll auch so sein, man schenkt sich dabei nichts. Hat das Volk aber entschieden, muss der gefällte Entscheid von allen akzeptiert und mitgetragen werden.

Das Gleiche gilt doch auch für unsere Exekutivbehörden, wenn auf ihrer Stufe ein Entscheid gefallen ist. Hier haben unsere Exekutiven - allen voran natürlich unsere Landesregierung - eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Sie sollten das Kollegialprinzip beispielhaft vorleben. Das heisst: wenn nötig harte Auseinandersetzungen im Innern, jedoch Geschlossenheit gegen aussen. Nur eine gegen aussen geschlossene Regierung kann letztlich effizient, durchsetzungsfähig und auch glaubwürdig sein. In einem Regierungskollegium ist stets zuerst der Konsens zu suchen, zu erarbeiten. Kann man einander gegenseitig jedoch nicht überzeugen, kann man sich nicht einigen, dann wird abgestimmt. Und jetzt kommt das Entscheidende: Nach der Abstimmung muss die Meinung der Mehrheit die Meinung aller sein, und zwar jederzeit und überall. In dieser Hinsicht ist das Kollegialprinzip ein stetes Geben und Nehmen. Man hat einerseits Entscheide mitzutragen, die man im Kollegium noch bekämpft hat. Anderseits profitiert man selbst davon, wenn ein eigener Antrag, der nur mit Mehrheitsentscheid zustande kam, von allen mitgetragen wird.

Das Prinzip der Kollegialität funktioniert nicht automatisch. Eine Exekutive muss ständig daran arbeiten, muss sich darüber aussprechen. Tut sie das, dann spürt und erfährt sie plötzlich die grosse Kraft der Geschlossenheit. Auch für die Kommunikation der Entscheide braucht es klare Regelungen, eine Absprache von Fall zu Fall; entweder eine Sprachregelung, die von allen eingehalten wird, oder man bestimmt ein Mitglied, welches das Geschäft gegen aussen vertritt. Dann haben die anderen zu schweigen. Das ist für das einzelne Ratsmitglied nicht immer einfach, ich weiss das. Es ist natürlich auch nicht im Interesse der Medien, die aus einem unkollegialen Verhalten, aus einer Zerstrittenheit verständlicherweise gerne Kapital schlagen. Aber es ist im Interesse unseres Landes und unseres Volkes, im Interesse der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in die Politik.

Ich kann als GPK-Präsident zum letzten Mal an den Bundesrat appellieren - ich habe es auch schon getan -, sich für das kommende Jahr auch in Sachen Kollegialität ein Ziel zu setzen und daran zu arbeiten. Natürlich gehört dieses Ziel nicht in die Öffentlichkeit, es soll ein internes, vertrauliches Ziel sein, das man aber unter allen Umständen gemeinsam erreichen will. Nur so wird der Bundesrat zu einem wirklichen, zu einem echten Team, zu einem Team, in dem hinter verschlossenen Türen hart gekämpft und gerungen wird, das sich aber gegen aussen durch eine hartnäckige Geschlossenheit auszeichnet. Denn nur Geschlossenheit gibt Kraft und Stärke.

Die GPK wird das Geschehen weiterhin mitverfolgen und in dieser Sache das vertrauliche Gespräch mit dem Bundesrat fortführen. Aber - verstehen Sie das jetzt bitte nicht als Drohung, Herr Bundespräsident, sondern als einen kollegialen, freundschaftlichen Hinweis - der GPK stünden ganz andere Mittel zur Verfügung, sollte sich der Bundesrat nicht zusammenfinden und sich in Sachen Kollegialität weiterhin nicht an Gesetz und Verfassung halten. Ich hoffe und ich bin zuversichtlich, Herr Bundespräsident, dass dies nicht nötig sein wird. Der Bundesrat hat es selber in der Hand. Ich wünsche ihm den Willen und die nötige Kraft dazu.