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Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-06

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Ich bin der Debatte mit grossem Interesse gefolgt und habe geschwankt, ob ich das, was wir hier tun, für einen grossen oder einen kleinen Schritt halten soll. Ich bin dann zu einem Ergebnis gekommen, das ich auf die Formel bringe: Was lange währt, wird endlich gut; allerdings ist hinter diesen Satz ein Fragezeichen zu setzen, weil erst die Zukunft darüber entscheiden wird.

Nach 150 Jahren Angst vor dem eidgenössischen Bildungsvogt, nach mehreren politischen Anläufen in den letzten dreissig Jahren, nach acht Jahren parlamentarischer Arbeit an der parlamentarischen Initiative Zbinden und - integriert - an der parlamentarischen Initiative Plattner stehen wir kurz vor der Verwirklichung eines koordinierten Bildungsraumes Schweiz.

Uff, möchte man sagen, es ist höchste Zeit. Es rumort nämlich gewaltig im Bildungs- und Forschungsland Schweiz. Das bekommen aber vor allem die Bildungspolitiker und Bildungspolitikerinnen mit und weniger jene anderer Politikfelder. Eltern und Schüler leiden seit langem am überbordenden Kantönligeist der Volksschule. 26 verschiedene Schulsysteme - das ist in einer Welt, die Flexibilität und Mobilität verlangt, schlicht und einfach eine Zumutung. Und es ist auch fatal für ein Land, das seinen Wohlstand den geschickten Händen und klugen Köpfen seiner Bewohner verdankt.

Den heilsamen Schock versetzte der Politik und vor allem der Verteidigerin des Kantönligeistes, der EDK, wohl die Pisa-Studie im Jahre 2000. Dieser von Kollege Stadler als etwas flüchtige Aufregung bezeichnete Aufschrei hat - davon bin ich überzeugt - überhaupt erst sämtliche Akteure der Bildungslandschaft definitiv in Bewegung gebracht, hat sie dazu gebracht, sich jetzt zusammenzutun und endlich eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die den Bildungsraum Schweiz koordiniert. Der Pisa-Test, so umstritten er auch ist, hat uns die Augen geöffnet: Das Schweizer Bildungssystem ist zwar eines der teuersten, weist aber erhebliche Mängel auf. Auch an den Hochschulen steht nicht alles zum Besten. Die Betreuungsverhältnisse in einzelnen Fächern sind, gelinde gesagt, schlecht. Gleichzeitig stehen unsere Hochschulen in einem internationalen Wettbewerb, in dem Forschung ganz gross geschrieben wird und der nur mit Spitzenleistungen gewonnen werden kann.

Es war also allerallerhöchste Zeit für eine zukunftsfähige Bildungsreform. Doch zuerst, vor dieser Reform, müssen wir heute eine neue Verfassungsgrundlage schaffen, damit diese Reform überhaupt in Gang kommen kann. Erst dies erlaubt ein koordiniertes Vorgehen und eine gesamtschweizerische Strategie, die gemäss dieser Verfassungsgrundlage von Bund und Kantonen gemeinsam koordiniert und geführt werden muss.

Ich bin wie Kollege Schiesser der Meinung: Die Grundlage ist gut, es wird sich aber erst bei der Umsetzung entscheiden, ob diese Verfassungsgrundlage gut genug ist. Ich finde, eine Bewertung ergibt, dass sie das Wesentliche im Volksschulbereich bringt: Die wesentlichen Eckdaten werden koordiniert.

In Bezug auf den Berufsbildungsbereich bringt sie doch eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung des akademischen und des beruflichen Bildungsweges.

Sie bringt neu - das ist bis jetzt noch gar nicht gesagt worden, und ich finde das auch ganz besonders wichtig - eine verfassungsmässige Grundlage für die Weiterbildung. Wir alle reden immer von der lebenslangen Weiterbildung. Endlich haben wir jetzt die Verfassungsgrundlage dafür. Und sie [PAGE 1031] bringt - als eines der Kernstücke - einen neuen Hochschulartikel, der bei der gesetzlichen Umsetzung noch einiges zu reden geben wird.

Die Frage ist aufgeworfen worden: Sind wir bei dieser Verfassungsgrundlage weit genug gegangen? Für meinen Geschmack - ich sage es Ihnen offen - ist es das Minimum, was aus meiner Sicht nötig ist. Ich zitiere den Vater der parlamentarischen Initiative zum Bildungsrahmenartikel, Hans Zbinden. Er hat sich gestern folgendermassen ausgedrückt: "Der neue Verfassungsartikel ist kein Scheinwerfer, der in die Zukunft weist." Er hat damit gemeint: Der neue Verfassungsartikel macht eigentlich nichts anderes, als den Status quo ein bisschen besser zu regeln. Wie Kollege Schiesser hätte ich gerne eine grössere Bundeskompetenz gehabt, aber ich bin gleichzeitig natürlich auch Realistin und Realpolitikerin und weiss: Es muss nach diversen gescheiterten Anläufen jetzt definitiv gelingen, diese gemeinsame Grundlage zu schaffen, und dies kann nur gelingen, wenn die EDK mitmacht. Es war denn auch das Spezielle und Herausfordernde und Besondere an der parlamentarischen Arbeit an diesen Verfassungsartikeln, dass die EDK mit den Kommissionen unserer beiden Räte zusammengearbeitet hat und daraus dann diese tragfähige Vorlage entstanden ist.

Die eigentlichen Herausforderungen - das habe ich schon angetönt - werden erst folgen, und zwar beim nachfolgenden Gesetzgebungsprozess, und sie sind vor allem im Hochschulbereich angesiedelt. Hochschulrahmengesetz, Forschungsförderungsgesetz - wir haben viele Gesetze zu ändern. Die notwendigen Änderungen, das sage ich auch in meiner Funktion als neue WBK-Präsidentin, müssen rasch kommen. Das Tempo, meine ich aus meiner Sicht, müsste deutlich steigen.

Der Hochschulraum Schweiz wird neu durch ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen gesteuert. Es wird matchentscheidend sein für die - ich sage jetzt mal - grosse Bildungsreform, dass man in diesem Organ kooperativ und gut zusammenarbeitet. Sonst würden wir dann vor einem Scherbenhaufen stehen. Aber ich bin da optimistisch, weil das Gute an der Zusammenarbeit der letzten Jahre war, dass sich wirklich sämtliche Akteure der Bildungslandschaft in diesen Reformprozess einklinkten. Eine grosse Herausforderung wird es sein, die Schwerpunktbildung an den Universitäten voranzutreiben, eine leistungsorientierte Finanzierung aufzugleisen und die Aufgabenteilung in den kostenintensiven Fächern voranzutreiben. Das wird nicht ohne grössere Auseinandersetzungen über die Bühne gehen - das wissen wir alle -, aber es ist schlicht und einfach eine Notwendigkeit.

Was auch wichtig ist - das ist zwar in dieser Vorlage nicht explizit genannt, aber das möchte ich Ihnen schon sehr gerne ans Herz legen - für diese, wie ich sie mal nenne, grosse Bildungsreform, die jetzt auf der Basis dieses Verfassungsartikels kommen muss: Es braucht dazu auch flankierende Massnahmen. Dazu gehört für mich an erster und vorderster Stelle eine materielle Harmonisierung der Stipendien. Jene, die in der NFA-Kommission sind, wissen, dass wir im Moment hart darum ringen. Sie werden sich vermutlich im Plenum auch noch dazu äussern müssen. Ich bin ganz sicher, dass die Chancengleichheit bezüglich Bildung und Hochschulzugang in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern noch unterentwickelt ist. Immer noch hängt die Talententwicklung eines Kindes zu sehr vom Zufall ab, ob es in eine bildungsferne Familie hineingeboren wird oder nicht. Angesichts der demografischen Entwicklung dürfen wir es uns schlicht und einfach nicht leisten, dass das Potenzial vieler Kinder nicht gefördert wird, nur weil sie in einer bildungsfernen Familie aufwachsen; das sind übrigens nicht nur ausländische Familien, sondern dazu gehören immer mehr auch Schweizer Familien.

Wer oben in der Forschung, in der Wirtschaft und in der Gesellschaft Spitzenleistungen will - und das müssen wir haben, um international wettbewerbsfähig zu sein -, muss unten investieren. Unten, das heisst im Kindergarten, das heisst frühere Einschulung, das heisst Integrationsmassnahmen in der Volksschule. Eigentlich ist es in der Forschung wie im Sport: Wer Spitzenleistungen will, muss die Breite fördern.

Die Bildungs- und Forschungspolitik hat bis jetzt neben der Finanz- und Sozialpolitik - das darf hier einmal ganz offen gesagt werden - eine Nebenrolle im politischen Agenda-Setting gespielt, manchmal sogar ein Mauerblümchendasein gefristet. Das muss sich - davon bin ich tief überzeugt - im 21. Jahrhundert radikal ändern. Ohne offensive Bildungspolitik werden wir die sozialen Probleme einer globalen Wirtschaft nicht lösen können. Da können wir unsere Sozialsysteme noch tausendmal revidieren. Entscheidend ist, dass wir in die Bildung aller Leute investieren; es gibt keine Zukunft mehr für kaum ausgebildete Menschen, die sich selber ernähren können sollen. Ohne Überwindung der strikten Trennung von Natur- und Geisteswissenschaft - ganz ursprünglich gehörten die beiden ja einmal zusammen - werden wir gesellschaftliche Probleme in der globalisierten Welt nicht lösen können. Ohne offensive Hochschul- und Forschungspolitik werden wir unseren Wohlstand nicht halten können.

In diesem Sinne bin ich selbstverständlich und freudig für Eintreten, sage Ihnen aber voraus, dass das erst der Anfang einer ganz intensiven Auseinandersetzung und der Einführung eines neuen Stellenwertes von Bildungs- und Forschungspolitik in der Schweiz ist.