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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-06

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission danke ich dem Bundesrat, dass er beantragt, unsere Motion zur Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug anzunehmen. Erlauben Sie mir dazu folgende Bemerkungen:

Seit Jahren steigt die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten dramatisch an. Seit Mitte der Achtzigerjahre hat sich der Anteil der IV-Rentner an der Bevölkerung verdoppelt; jeder Zwanzigste im Alter der erwerbstätigen Bevölkerung bezieht heute eine IV-Rentenleistung. Dass die IV finanziell in eine Schieflage geraten ist, ist bekannt. Das Rentenwachstum widerspricht überdies klar dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" und ist auch sozialpolitisch fragwürdig, denn eine Berentung führt oft in eine soziale Isolation.

Vor diesem Hintergrund hat die GPK ihre Untersuchung auf die Rolle des Bundesamtes für Sozialversicherung beim Vollzug der IV konzentriert. Als Ergebnis der Untersuchung kann man kurz zusammengefasst Folgendes festhalten:

1. Die Aufsicht des Bundes bezüglich eines einheitlichen Versicherungsvollzugs bei der IV hat versagt.

2. Die relevanten Probleme des Rentenwachstums wurden zu spät erkannt.

3. Die Datensituation in der IV ist unbefriedigend.

4. Intransparenz ist auch das Stichwort bei der Wechselwirkung zwischen der IV und den Pensionskassen.

5. Wir konnten dem Bund auch als Arbeitgeber beim Vollzug der IV in seiner Verwaltung kein gutes Zeugnis ausstellen.

Die Ergebnisse unserer Untersuchung mündeten vor allem in die vorliegende Motion, mit welcher wir eine Gesamtstrategie für eine fachliche und administrative Aufsicht über den Vollzug der IV fordern.

Mit der fachlichen, finanziellen und administrativen Aufsicht hat oder hätte der Bund eine umfassende Aufsichtskompetenz. Trotz dieser weitreichenden Aufsichtskompetenz des Bundes wurde das Ziel des einheitlichen Versicherungsvollzuges bisher nicht ereicht und - nach Ansicht der GPK - lange Zeit nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt.

Die direkte Folge dieser unzureichenden Aufsicht des Bundes ist eine uneinheitliche Praxis bei der Leistungszusprache der Kantone mit beträchtlichen Kostenfolgen. Bis zu einem Drittel der interkantonalen Unterschiede bei der IV-Rentenquote ist auf einen unterschiedlichen Gesetzesvollzug von Kanton zu Kanton zurückzuführen und hat nichts mit strukturellen, wirtschaftlichen, demografischen, sozialen oder politischen Faktoren zu tun. Der Vollzug durch die IV-Stellen ist auch durch weitere Weisungen zu unterstützen, vor allem in Leistungsbereichen mit grossem Ermessensspielraum und grosser finanzieller Tragweite. Es fehlt heute beim Bund eine Gesamtstrategie zur fachlichen und administrativen Aufsicht beim Vollzug der IV. Ebenso vermissen wir für die Umsetzung dieser Strategie die notwendigen modernen Aufsichts-, Steuerungs- und Führungsinstrumente.

Mit Befriedigung haben wir zur Kenntnis genommen, dass im Sommer 2005 - es ist etwas gegangen, das möchten wir sehr begrüssen - das BSV das Umsetzungsprojekt zur 5. IVG-Revision gestartet hat. Dieses Projekt beinhaltet mehrere wichtige Aspekte unserer Motion. So werden beispielsweise Eckwerte für eine wirkungsorientierte Steuerung geschaffen, oder in einem Teilprojekt wird eine schweizweit vergleichbare Qualitätssicherung aufgegleist. Dies sind wichtige Schritte in die Richtung einer Gesamtstrategie. Dieser Weg ist weiterzugehen.

In eine Gesamtstrategie sind aber auch weitere Elemente einzubauen, so beispielsweise Evaluationsfragen des Vollzugs und der Aufsicht oder Fragen der wissenschaftlichen Auswertung und insbesondere der internationalen Quervergleiche in Fachgebieten.

Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass nicht nur im Bereich der IV, sondern auch in anderen Bereichen des Bundessozialversicherungsrechtes hohe Anforderungen an eine gesetzeskonforme und einheitliche Anwendung der Gesetzgebung bestehen. Als Beispiel, bei dem Handlungsbedarf besteht, möchte ich nur den Bereich der Unfallversicherung erwähnen.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.