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Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-12-07

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-07

Wortprotokoll

Ich war es, der sich in der Kommission der Stimme enthalten hat, weil mir der Bundesrat trotz klarer Aufforderung noch nicht definitiv sagen konnte oder wollte, wie er die Kohäsionsmilliarde budgetintern dereinst zu kompensieren gedenke. Es ist richtig, dass wir mit diesem Gesetz die rechtliche Grundlage für diese in Teilen unserer Bevölkerung umstrittene Kohäsionszahlung schaffen. Ebenso richtig ist es, dass wir dem Souverän mit dem Gesetz eine fakultative Möglichkeit zur Ergreifung des Referendums geben. Das ist das korrekte Korrelat zu den bilateralen Abkommen, wo das Volk in wichtigen, die Souveränität tangierenden Bereichen ebenfalls zum Referendum greifen konnte. Es wäre aber korrekter, wenn man künftig bei solchen Kohäsionszahlungsbegehren der EU - und solche hat man in Brüssel erstaunlicherweise bereits durchblicken lassen - diese Zahlungen gleich formell zum Verhandlungsgegenstand machen würde und sie in Abkommensform paraphieren würde.

Doch zurück zu dieser Kohäsionszahlung hier, die ja in der Tat alles andere als unbestritten ist. Ich erinnere mich noch bestens an jene Sitzung der Aussenpolitischen Kommission im Frühjahr 2002, als wir das Verhandlungsmandat zu den Bilateralen II diskutierten, und zwar im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, der ja die Konsultationspflicht zu solchen Mandaten festhält.

Damals überwog in der Kommission ganz klar die Meinung: keine Kohäsionszahlung, weder in einen entsprechenden EU-Fonds noch in anderer Weise. Wir wussten also damals schon von den Wünschen der EU nach einer solchen Zahlung, aber wir goutierten damals das Ansinnen nicht. Dann, zwei Jahre später, lag uns das Verhandlungsergebnis vor. Darin war eine Nettozahlungsverpflichtung an die EU-Kohäsion von 1 Milliarde Franken enthalten. Natürlich hatte sich der Bundesrat bemüht, den Willen der Kommission zu respektieren. Er fand an sich auch eine kreative Lösung dafür, nämlich die budgetinterne Kompensation nach der Formel: 50 Prozent zulasten des EDA und 50 Prozent zulasten von EVD/Seco.

Mit diesem Versprechen sind wir dann auch in die Referendumsabstimmung zu den Bilateralen II gestiegen. Nun ist der Zeitpunkt für die Einlösung dieses Versprechens gekommen. Ich kenne bis heute aber keine verbindliche Erklärung des Bundesrates, wie und wo genau er nun in den nächsten Jahren die fünfmal 200 Millionen Franken kompensieren will. Man redet plötzlich - Sie haben es vom Kommissionspräsidenten gehört - von der Kompensation mit künftigen Einnahmen, etwa aus der Zahlstellensteuer, oder mit rückläufigen Ausgaben im Asylwesen infolge von Schengen/Dublin. Das entspräche natürlich in keiner Weise dem, was uns der Bundesrat früher in Aussicht gestellt hatte.

Deshalb bitte ich Sie, Frau Bundesrätin, schenken Sie uns heute bitte klaren Wein ein. Sagen Sie uns ohne Wenn und Aber, wie nun diese Kohäsionsmilliarde kompensiert wird. Im klaren Wissen darum könnte ich dieser Vorlage dann ebenfalls mit einigermassen gutem Gewissen zustimmen. Mit einem vollständig guten Gewissen kann ich der Vorlage aber ohnehin nicht zustimmen, denn solange in den GUS-Staaten, also den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, weiterhin die Korruption blüht, habe ich Mühe, gutes Geld unserer Steuerzahler dorthin zu schicken bzw. dort in Projekte zu investieren. Dass die Korruption in Osteuropa, insbesondere im staatlichen Bereich, weiterhin in voller Blüte steht, ist leider eine Tatsache, mit der wir uns auch im Europarat intensiv befassen.

Tragen Sie also Sorge dafür, Frau Bundesrätin, dass die dereinst auf der Grundlage dieses Gesetzes fliessenden Mittel nie in falsche Kanäle kommen. Aus konkreten Vorfällen, beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, wissen wir schliesslich, dass auch schweizerische Mittel gegen diese Gefahren nicht gefeit sind.