Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-08
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08
Wortprotokoll
Es ist richtig, dass bei finanzpolitischen Entscheidungen, sei es nach oben oder sei es nach unten, dem Aspekt der Gegenfinanzierung Rechnung getragen wird. Es ist richtig, wenn der Bundesrat jeweils aufzeigt, wo er Möglichkeiten für Gegenfinanzierungen sieht. Das Postulat Sommaruga Simonetta würde aber etwas völlig anderes bewirken: Es besagt, es müsse gesetzlich verankert sein, dass die Gegenfinanzierung in jedem konkreten Fall, wo Einnahmen entfallen, geregelt oder dargestellt werden müsste - oder weiss ich nicht was. Was bedeutet dies nun rechtlich?
Nehmen wir einmal an, unser Rat würde eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beschliessen und einen neuen Abzug einführen. Dieser neue Abzug wäre zeitlich völlig unbestimmt, würde sich also über Jahrzehnte erstrecken. Wenn es nun so wäre, dass von Gesetzes wegen die Gegenfinanzierung Bestandteil dessen werden würde, was wir hinsichtlich des Abzuges beschliessen, hiesse dies, dass wir gleichzeitig mit diesem Gesetz auch die Gegenfinanzierung beschliessen müssten. Das hiesse, dass wir für die ganze theoretische Zeitspanne, in welcher diese Abzugsmöglichkeit besteht, ebenfalls auf dem Gesetzeswege aufzuzeigen und zu regeln hätten, wie die Gegenfinanzierung geschieht. Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, weil ja beispielsweise die Bevölkerung, welche das Referendum ergreift, sich zu dieser Gegenfinanzierung dann ebenfalls äussern können muss. Da gelangen wir aber in Bereiche, die schlechterdings nicht machbar sind. Mit unserem ganzen System der Aufteilung von Zuständigkeiten usw. ist es also nicht möglich, dies zu regeln. Wenn der Bundesrat sagt, er werde Massnahmen aufzeigen, die für die Gegenfinanzierung geeignet sind, dann nehmen wir Vorstellungen des Bundesrates entgegen. Wir bestimmen aber noch nicht definitiv, dass wir die Gegenfinanzierung in jedem denkbaren Fall auch konkret so vornehmen.
Wenn es so käme, dass wir jedes Mal, wenn Einnahmen in irgendwelcher Weise durch ein Gesetz tangiert werden, parallel dazu andere Gesetze ändern müssten, dann wären wir nicht mehr funktionabel. Aus diesen Gründen kann dem Postulat Sommaruga Simonetta nicht entsprochen werden kann, es sei denn, wir wollten im Bericht des Bundesrates lesen, dass diese Unmöglichkeit gegeben ist. Aber dazu bedarf es keines Postulates.