Lexipedia

Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-12-13

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Wir haben die Argumente der Mehrheit gehört. Es sind vor allem zwei Argumente: Einerseits sagt man, dass die Stellung, die gesellschaftliche Anerkennung der Behinderten dadurch berührt würde. Das zweite Argument drückt gewisse Ängste über Eugenik aus - es ist auch das Wort "Designerbaby" gefallen. Beide Argumente sind, nach meiner Ansicht, achtbare Argumente, und ich verstehe die Leute, die diese Argumente bringen. Beide Argumente haben aber eines gemeinsam: Sie haben nichts, aber auch gar nichts mit dem heutigen Entscheid zu tun.

Ich komme zum ersten Argument, die Stellung der Behinderten: Wir haben schon von mehreren Vorrednerinnen und Vorrednern gehört, dass es die Natal- und Pränataldiagnostik gibt. 100 Prozent der Kinder, die geboren werden, könnten vorher mit Pränataldiagnostik untersucht werden. Nachher hätten dann die Eltern heute schon die Entscheidungskompetenz, einen Abort einzuleiten.

Zum zweiten Argument, bezüglich Eugenik: Wir haben ja eine gesetzliche Regelung, welche die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik ganz klar beschränkt. Diese betrifft höchstens - um eine Grössenordnung anzugeben - 1 bis 2 oder 3 Promille aller Geburten. Wegen der schon zu diesem Zeitpunkt möglichen Einwirkung bei diesen wenigen Promillen kann das Argument der Behinderten überhaupt nicht gebraucht werden.

Jetzt kommt aber ein zusätzliches Argument, das noch nicht erwähnt worden ist: Die Präimplantationsdiagnostik ist ohne Gefahr für den Embryo. Bei der Pränataldiagnostik aber gehen die Eltern ein gewisses Risiko eines Spontanabortes ein. Jetzt stellen Sie sich mal die Situation einer Frau vor - ich habe das persönlich in den letzten Jahren erlebt -, die alles auf sich genommen hat, was notwendig ist, bis es zu einer Schwangerschaft aufgrund einer In-vitro-Fertilisation kommt. Diese Frau steht jetzt vor dem Problem, zu entscheiden, ob sie eine Pränataldiagnostik vornehmen will, wobei sie sich bewusst ist, dass wieder das Risiko eines Abortes besteht. Es wäre für diese Frau eine ganz schwere seelische Belastung, nach all dem, was sie schon auf sich genommen hat, noch entscheiden zu müssen, allenfalls einen Abort einzuleiten.

Auf der anderen Seite müssen Sie sich auch den Arzt vorstellen, der eine Frau dabei unterstützt. Er weiss, dass er etwas ganz Einfaches tun kann; er sieht bei der In-vitro-Fertilisation die Embryonen an, darf aber nicht überprüfen, ob hier eine Erbkrankheit vorliegt. Aber er darf nachher - mit einem gewissen Risiko für den Embryo, der sich endlich eingenistet hat - die pränataldiagnostische Untersuchung machen. Auch für den Arzt ist es ethisch eine Belastung, dass er das nicht tun darf, was aus seiner Sicht das Vernünftigste wäre.

Deshalb wiederhole ich: Mit den beiden Bedenken, die angesprochen worden sind, hat der jetzige Entscheid nichts zu tun.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.