Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-14
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Mit der Annahme von Artikel 7b würde eine Differenz zum Nationalrat geschaffen. Es geht bei diesem Artikel um die automatisierte Bearbeitung von Daten. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine betroffene Person immer dann allein schon aufgrund der Tatsache, dass Daten automatisch bearbeitet wurden, zu informieren ist, wenn ein ausschliesslich auf einer automatischen Datenbearbeitung beruhender Entscheid für sie rechtliche Folgen hat oder sie sonst wesentlich betrifft.
Ob man diese Informationspflicht bejahen oder ablehnen soll, hängt weitgehend davon ab, welche Perspektiven man für den späteren Vollzug als wahrscheinlich erachtet. Wird - und ich wiederhole mich da wiederum - eine ausgedehnte und jede Eventualität mitberücksichtigende Informationspflicht als wahrscheinlich erachtet, ist eine solche Informationspflicht problematisch und möglicherweise praxisuntauglich. Geht man dagegen von einem vernünftigen und die Wirtschaft nicht übermässig belastenden Umfang aus, kann sie bejaht werden. Entscheide, die durch automatisierte Datenbearbeitung ergehen, können für eine Person dann bedeutsam sein, wenn diese automatische Datenbearbeitung für sie nicht die Sicherheit bietet, dass zumindest ein menschliches Wesen noch die Plausibilität des Ergebnisses der automatischen Datenbearbeitung geprüft hat.
Auf den einfachsten Nenner gebracht sieht Ihre Kommission diese Informationspflicht dann schon als erfüllt an, wenn auf einem automatisierten Entscheid wahrscheinlich ebenfalls automatisiert erwähnt ist, dass er ausschliesslich auf einer automatischen Datenbearbeitung beruht. Wenn damit jedoch individuelle, Art und Umfang der automatisierten Datenbearbeitung erwähnende Mitteilungen an eine Vielzahl von jeweils Betroffenen gemeint sind, wäre Vorsicht am Platz.
Es stellt sich nun die Frage, was automatisierte Datenbearbeitung überhaupt heisst und in welchen Fällen sie vorkommt. Zum einen wissen wir, dass sie im Bereich der gesamten Bundesverwaltung noch nicht vorkommt, und zwar deshalb, weil wir die gesetzliche Grundlage für Pilotversuche erst schaffen müssen. In der Wirtschaftswelt kommen sie immer dann häufig vor, wenn vom Prinzip her identische Entscheide zu treffen sind.
Ich gebe Ihnen ein ganz einfaches Beispiel, das aber nicht als Verharmlosung des Ganzen beurteilt werden kann, sondern nur dem Verständlichmachen dessen dient, was allenfalls gemeint sein könnte. Wenn Sie an einem Bancomaten Ihre Codenummer eingeben und den von Ihnen gewünschten Betrag eintippen, erwarten Sie, dass dieser gewünschte Betrag auch herauskommt. Das ist die Regel. Gesetzt den Fall, es kommt nichts heraus, und es erscheint auf dem Display die Mitteilung "Konto überzogen", dann ist das eine Entscheidung, die automatisiert ergeht. Sie müssen informiert werden, dass kein Mensch innerhalb der Bank überprüft hat, ob dem überhaupt so ist, sondern dass die automatisierte Bearbeitung der Daten innerhalb der Bank eben zum Ergebnis gekommen ist, die Konten seien überzogen. Nun kann ein Softwarefehler vorliegen. In diesen Fällen, wo man eben einer Sache ausgesetzt ist, die man irgendwie nicht fassen kann, soll man zumindest wissen, dass einem das widerfahren sein kann.
Es gibt natürlich auch ernstere Beispiele, zum Beispiel die Prämienberechnungen von Haftpflichtversicherungen. Ich kenne zwar die Details nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass die Bearbeitung von Schadenfällen automatisch dem Computer gemeldet wird und dass dieser Computer bei der Festlegung des nun massgebenden Bonus und Malus usw. die Ursache dafür ist, wie hoch die Prämienrechnung ist, die Sie bekommen. Wenn dem so wäre, dann müsste eine Versicherungsgesellschaft auf den Prämienrechnungen den Aufdruck machen oder in Druckschrift erwähnen, dass die Einstufung ins Bonus-Malus-System ausschliesslich gemäss einer automatisierten Datenbearbeitung erfolgte.
Das sind einfache Beispiele, bei denen Sie sagen: kein Problem, lösen wir. Was es darüber hinaus noch geben könnte, entzieht sich der Fantasie von uns allen, und auch dort gilt: Wenn es im Rahmen bleibt, "no problem", wenn es ausufert, ist es problematisch.
Dessen ungeachtet beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Kommission zu entsprechen.