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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Der Europarat umfasst bereits 46 Staaten. Alle Angehörigen und Einwohner dieser Staaten sind berechtigt, beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg Beschwerde zu führen, und zwar geht es um Individualbeschwerden. Es hat dies nun dazu geführt, dass die Zahl von Individualbeschwerden enorm angestiegen ist. Im Jahre 2003 wurden 38 800 solcher Beschwerden eingereicht, im Jahre 2004 waren es bereits 44 000, und für das Jahr 2005 werden 52 000 neue Beschwerden erwartet. Da sind die Verhältnisse in der Schweiz geradezu idyllisch.

Ende Juni 2005 waren 80 000 Individualbeschwerden hängig. Die Ursachen dieser Beschwerdelawine sind vielfältig: Zunächst haben zahlreiche weitere Staaten die EMRK ratifiziert, sodass es heute mehr als 800 Millionen potenzielle Beschwerdeführer gibt. Als weiterer Grund ist die ausgreifende, ja sogar etwas ausufernde Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu nennen.

Das Ihnen heute vorliegende Protokoll Nr. 14 will den beiden Hauptursachen der Beschwerdeflut begegnen. Zunächst betrifft es die offensichtlich unbegründeten Individualbeschwerden, die über 90 Prozent aller in Strassburg eingereichten Individualbeschwerden ausmachen. Das andere sind die offensichtlich begründeten Individualbeschwerden, welche jeweils den gleichen Sachverhalt betreffen und ungefähr 65 Prozent der tatsächlich vom Gericht gefällten Urteile ausmachen. Fälle, die immer den gleichen Sachverhalt betreffen, nennt man auch Klonfälle. Solche Klonfälle werden hundert- oder gar tausendfach eingereicht, betreffen aber immer das Gleiche. Der Gerichtshof soll nun hauptsächlich diese beiden Fallgruppen ausscheiden und behandeln können und schafft dafür einen neuen Filtermechanismus.

Auf Vorschlag der deutschen und der Schweizer Delegation wird ferner ein neues Zulässigkeitskriterium eingeführt, welches das Ausscheiden von eigentlichen Bagatellfällen ermöglicht. Der Gerichtshof kann neu eine Individualbeschwerde für unzulässig erklären, wenn dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der EMRK anerkannt sind, erfordere eine Begründetheit der Beschwerde.

Offensichtlich begründete Individualbeschwerden, also hauptsächlich diese Klonbeschwerden, können nun neu durch Ausschüsse von drei Richtern mittels einstimmigen Beschlusses für zulässig erklärt werden. Das hat dann zur Folge, dass das Gesamtgericht ein Urteil zu fällen berechtigt ist. Bei unbegründeten Beschwerden kann neu ein einzelner Richter darüber befinden, dass sie offensichtlich unzulässig sind.

Eine weitere Massnahme betrifft die Stellung der Richter. Ihre Amtszeit wird auf neun Jahre verlängert, dafür ist eine Wiederwahl nicht mehr zulässig.

Das sind die wesentlichsten Inhalte dieses Protokolls Nr. 14. Es erfasst dann auch noch einige Weisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten. Es sind dies Weisungen und Empfehlungen, die Sie in der Botschaft nachlesen können.

Die Kommission für Rechtsfragen empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Wenn das Protokoll nicht ratifiziert würde, hätte dies wohl langfristig zur Folge, dass der Europäische Gerichtshof unter der Flut der bei ihm eingehenden Fälle ersticken würde.