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Briner Peter · Ständerat · 2005-12-14

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich nehme aufgrund der vorgängigen Voten an, dass wir hier zum Eintreten und nicht zum Antrag auf Rückweisung sprechen. Das möchte ich in diesem Sinne auch tun.

Das dreifache Bürgerrecht - Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht - ist weltweit einzigartig. Einzigartig ist aber auch das Einbürgerungsverfahren. Es erklärt sich aus unserer föderalistischen und direktdemokratischen Tradition. Die Einbürgerungsverfahren werden in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt, und auch innerhalb der Kantone können die Gemeinden ihre Einbürgerungsorgane selbst bestimmen. Gesamthaft gesehen gibt es unter den ungefähr 2900 Gemeinden nur eine kleine Minderheit, wo Einbürgerungen per Urnenabstimmung vorgenommen werden. Innerhalb dieser Minderheit gab es in der Vergangenheit auch nur vereinzelte Fälle, die zu reden gaben, dies dann allerdings sehr emotional. Ich selbst vertrete die Ansicht, dass Urnenabstimmungen für Einbürgerungen nicht der geeignete Weg, nicht das richtige Organ sind. Sie sind anonym. Die Tradition in einigen Kantonen will das jedoch so. Dies ist zu respektieren.

Mit dieser Vorlage haben wir uns mit der Konkretisierung der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas bemüht, eine Lösung vorzuschlagen, welche die Volksrechte respektiert und der Bundesverfassung entspricht. Das war nicht einfach; die Protokollseiten der Subkommissionssitzungen übertreffen den Umfang dieser Botschaft um ein Vielfaches.

Der Kern- und Knackpunkt ist die Begründungspflicht. In den Einbürgerungsorganen, seien es Gemeindeexekutiven, Gemeindeparlamente oder Kommissionen, funktioniert das bereits problemlos, an Gemeindeversammlungen zum Teil. Ein Antrag auf Nichtgewährung des Bürgerrechtes muss neu in der Versammlung begründet werden, und das finde ich richtig und der Würde dieses Aktes angemessen. Stillschweigende Ablehnung hat immer etwas Feiges an sich: Wieso soll man nicht mit offenem Visier zu seiner Meinung stehen können? Die Urnenabstimmung wird mit der Begründungspflicht erschwert, aber sie bleibt möglich. Voraussetzung dazu ist eine Begründung zu einem allfällig ablehnenden Entscheid - als Tribut eben an die Rechtsstaatlichkeit und zur Verhinderung von Willkür. Diese etwas schwierige Lösung ist vermutlich die einzige Lösung, um die Volksrechte und die Rechtsstaatlichkeit in dieser Frage zu verknüpfen.

Eine liberale Demokratie bedingt für mich die Rechtsstaatlichkeit. Ohne Rechtsstaatlichkeit kann auch die sogenannte Volksherrschaft eben Willkür produzieren. Es ist das Verdienst der aufgeklärten Demokratien, als Rechtsstaat jede Art von Willkür und Vögten in die Schranken zu weisen.

In diesem Sinne bedeutet die Revision der Bürgerrechte eben - in diesem emotionalen Bereich der Einbürgerung - eine klare Verbesserung, weshalb ich beantrage, dass wir auf diese Vorlage eintreten.