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preparatory:AB 62251

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14

Wortprotokoll

Wenn ich hier einen Nichteintretensantrag beziehungsweise einen Rückweisungsantrag stelle, so sicher nicht, um die Sitzung zu verlängern. Vielmehr scheint es mir notwendig zu sein, dass wir uns nochmals darüber aussprechen, ob der vorgeschlagene Weg richtig und vertretbar ist oder nicht.

Zur Ausgangslage: Seit je war die Einbürgerung ein politischer Akt. Das Gemeindebürgerrecht war Voraussetzung, um das Kantons- und Schweizer Bürgerrecht zu erlangen. Die Gemeinden waren autonom, wie sie zu ihrem Entscheid kamen. Irgendeine Begründungspflicht für diesen politischen Entscheid gab es nicht, weil der Souverän, wenn er seine Entscheidungen begründen müsste, nicht mehr der Souverän wäre.

In der neuen Bundesverfassung wurde die bisherige Position der Gemeinden bestätigt. Wir sprachen bei dieser Revision ja immer wieder von der Fortschreibung der Verfassung. Auf jeden Fall ergeben die Materialien klar, dass eine Änderung der bisherigen Kompetenzordnung nicht vorgesehen war. Anträge auf deren Änderung wurden im Parlament klar abgelehnt.

Mitte 2003 sprach sich nun das Bundesgericht überraschend gegen die bisherige Regelung aus. Das Urteil verlangt ein Rekursrecht gegen negative Entscheide. Mit diesem Entscheid wertet das Bundesgericht einen Einbürgerungsentscheid entgegen allen in der Bundesverfassung und in den Kantonsverfassungen festgehaltenen Grundsätzen faktisch kurzerhand als Verwaltungsverfügung, der jede politische Dimension abgeht.

Dies steht meiner Auffassung nach klar im Widerspruch zum Willen des Verfassunggebers. Selbst alt Bundesrat Koller, der Vater der neuen Verfassung, sprach von einem unglücklichen Entscheid des Bundesgerichtes. Selbstverständlich kann man unterschiedlicher Auffassung darüber sein, wie die Einbürgerungen in Zukunft ausgestaltet werden sollen. Heute ist die Einbürgerung aber ein politischer Akt; sie ist als politischer Akt ausgestaltet und entsprechend im 2. Kapitel des 2. Titels der Bundesverfassung, "Bürgerrecht und politische Rechte", aufgeführt, nicht aber bei den Grundrechten, die einklagbar sind. In Bezug auf die politischen Rechte äussert sich die Verfassung in Artikel 34 Absatz 2 klar: "Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe." Im Klartext: Keine Instanz hat das Recht, für bestimmte politische Entscheide nur einzelne Formen der Entscheidfindung zuzulassen; auch die Gerichte haben dieses Recht nicht. Wenn zu irgendeinem politischen Entscheid Urnenabstimmungen verboten oder eingeschränkt werden sollen, so darf dies nicht akzeptiert werden.

Ebenso klar gilt: Es gibt keine Begründungspflicht für einen politischen Entscheid. Wenn man sagt, ein Volksentscheid sei nur gültig, wenn er vorweg begründet worden sei, so ist das natürlich eigenartig. Nehmen wir an, Sie machten eine Volksabstimmung: 90 Prozent sagen Nein, 10 Prozent sagen Ja. Dann sagen Sie, der Entscheid sei vorweg nicht begründet worden; was da entschieden worden sei, gelte also nicht. Das ist für mich eine eigenartige Konzeption.

Als Folge des Bundesgerichtsentscheides, welcher sich mit der bisherigen Verfassungsinterpretation nicht vereinbaren lässt, ist in diesem Jahr eine Volksinitiative eingereicht worden, welche den Tatbestand klar in Richtung "Einbürgerung gleich politischer Akt" festlegen will.

Leider haben sich Unstimmigkeiten betreffend die Anzahl der Unterschriften ergeben, auch das ein Novum. Man soll sich auf die durch die Gemeinden beglaubigten Unterschriften nicht mehr verlassen können! Es ist schon erstaunlich, wenn man die von den Gemeinden beglaubigten Unterschriften zusammenzählt - und eine Beglaubigung ist nicht einfach irgendetwas - und dann im Nachhinein sagt, dass diese Beglaubigung nicht in Ordnung sei. Das dürfte wahrscheinlich auch zu einigen rechtlichen Fragen, allenfalls auch Haftungsfragen, führen.

Vorläufig können wir aber davon ausgehen, dass die Initiative zustande gekommen ist und das Volk entscheiden kann, wie es die Einbürgerungen ausgestalten will. Wenn man nun eine andere Lösung will, muss man dieser Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, damit das Volk auch die Möglichkeit erhält, allenfalls die Einbürgerungen zu einem reinen Verwaltungsakt zu dekretieren. Nicht akzeptierbar ist meiner Meinung nach, dass man die Frage jetzt auf Gesetzesstufe im Rahmen einer parlamentarischen Initiative klären will. Man schiebt damit die Verfassungsfrage beiseite, was wir natürlich in Anbetracht dessen, dass es keine Rechtsmöglichkeiten gibt, tun können. Aber es ist höchst bedenklich, wenn sich das Parlament über die Verfassung und seine bisherigen Aussagen hinwegsetzt. Wie soll der Bürger sich noch auf Parlamentsentscheide und auch auf Verfassungsbestimmungen verlassen können?

Der vorgeschlagene Weg könnte allenfalls als Notrecht diskutiert werden. Notrecht wäre aber erst dann zu diskutieren, wenn die Schweiz aus den vorher erwähnten Gründen keine oder nur sehr wenige Einbürgerungen vornehmen würde. Dies ist jedoch eindeutig nicht der Fall; im Jahre 2002 wurden in der Schweiz über 38 000 Personen eingebürgert - gegenüber 6000 Anfang der Neunzigerjahre. Auch im internationalen Vergleich steht die Schweiz an der Spitze. 2002 wurden bezogen auf die Gesamtbevölkerung über 0,5 Prozent eingebürgert; in Frankreich und Deutschland waren es im Vergleich weniger als die Hälfte, im EU-Schnitt sogar weniger als ein Drittel.

Aufgrund dieser Sachlage stelle ich Ihnen den Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, oder aber, sie an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Frage auf Verfassungsstufe zu klären. Wenn man den Weg des Urhebers der parlamentarischen Initiative gehen will, so muss die Kommission meiner Meinung nach auf Verfassungsebene einen Gegenvorschlag zur hängigen Initiative machen. Nur damit bekommt das Volk die Möglichkeit, die Streitfrage zu klären. Etwas vorweg zu tun, auf dem Weg der parlamentarischen Initiative, im vollen Bewusstsein, dass es eine Verfassungsklage dagegen nicht geben kann, erachte ich als Versuch, durch ein Hintertürchen ein Fait accompli zu schaffen. Das sollten wir nicht tun, wenn wir unsere Demokratie und die Volksentscheide ernst nehmen. Ich erinnere Sie auch daran, was vor der Volksabstimmung alles über die neue Verfassung gesagt wurde.

Ich bin Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.

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