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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-15

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, bei der Behandlung dieser Motion die Gelegenheit zu ergreifen, mich bestens für die Beantwortung meines Postulates 04.3267 vom 1. Juni 2004 zu den privaten Sicherheitsfirmen zu bedanken. Der Bundesrat hat das vom Berichterstatter bereits erwähnte Postulat nämlich vor Wochenfrist mit einem sehr umfassenden Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen beantwortet, der die verlangte Standortbestimmung über Herkunft, Einsatz und Vorgehensweise im Bereich des traditionell staatlichen Gewaltmonopols gründlich vornimmt. Ich nehme an, dass Sie den Bericht noch nicht studiert haben. Wir werden im Plenum voraussichtlich nicht mehr darauf zurückkommen; deshalb möchte ich mir hier noch einige Worte gestatten.

Bezogen auf die vorliegende Motion Wyss zeigt der Bericht klar auf, dass der völkerrechtliche Rahmen für die Tätigkeit [PAGE 1169] privater Militär- und Sicherheitsfirmen, gemessen an der Entwicklung der letzten Jahre, Lücken aufweist. Was die Fragen betreffend griffige Verantwortlichkeiten und Sanktionen angeht, insbesondere bei Kriegsverbrechen und anderen völkerrechtlichen Verbrechen, so kommt der Bundesrat zwar zu einem etwas positiveren Befund. In meinen Augen besteht aber auch hier noch weiterer Handlungsbedarf.

Ich unterstütze deshalb die Motion mit voller Überzeugung und danke dem Bundesrat bereits. Ich zitiere hier aus dem Bericht, Ziffer 5 unter Punkt 6.3, "Aufzählung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen": "Der Bundesrat will - soweit möglich in Zusammenarbeit mit dem IKRK - auf der internationalen Ebene einen Prozess in Gang bringen, um auf diese Weise zu einem zwischenstaatlichen Dialog beizutragen, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und anderer Akteure zu bekräftigen und zu präzisieren sowie Regulierungsmodelle auf der nationalen, regionalen und internationalen Ebene zu studieren." Der bundesrätliche Wortlaut hier verrät etwas die diplomatische Autorschaft. Ich gehe aber doch davon aus, dass sich der Bundesrat - und nun werde ich den Wortlaut nehmen, den ich gebraucht habe - aktiv dafür einsetzen will, "dass Verletzungen internationaler Konventionen durch private Sicherheitsfirmen unterbunden und verbindlich sanktioniert werden können".

Die vorliegende Motion beschränkt sich zwar auf diesen einen Punkt. Ich erlaube mir ergänzend aber, den Bundesrat auch bezüglich anderer Überlegungen in seinem Bericht und anderer darin vorgesehener Massnahmen zu unterstützen. Insbesondere haben sich die Anwesenheit und die Tätigkeit solcher Sicherheitsunternehmen in der Schweiz, selbst in der Zeit seit der Eingabe des Postulates, wieder massiv vermehrt. Im Bericht des Bundesrates selbst wird darauf hingewiesen, aber auch die Medien, vor allem diejenigen der Westschweiz, haben in der Zwischenzeit auf diese Entwicklung aufmerksam gemacht.

Die bisherigen Regelungen der hier noch zuständigen Kantone erweisen sich zunehmend als ungenügend. Einzelkantonale Vorschriften werden den Verhältnissen kaum mehr gerecht. Dies dürfte sich nicht zuletzt auch bei kommenden Grossanlässen, etwa der Fussball-Europameisterschaft, erweisen. Diese Anlässe finden in Stadien als halböffentlichen Räumen statt, in welchen private Sicherheitsfirmen durchaus ihren Platz haben. Aber sie strahlen heute ja auch weit darüber hinaus aus, und die Sicherheitsprobleme müssen koordiniert angegangen werden. Dazu fehlt heute noch eine effiziente interkantonale Zusammenarbeit. Der Bundesrat kündigt nun an, er werde die Kantone einladen, ihre Rechtsordnungen zu harmonisieren. Dies ist gut so und kann auch dazu dienen, für die nötige Zurückhaltung bei Abweichungen vom staatlichen Gewaltmonopol zu sorgen. Ich bin selbstredend für eine Konkordatslösung der Kantone zu haben, bitte den Bundesrat aber, dabei nötigenfalls auch den Taktgeber zu spielen.

Der bundesrätliche Bericht zeigt auch auf, dass der Bund für seine eigenen Zwecke selbst ausgiebig und im In- wie im Ausland auf Sicherheitsfirmen zurückgreift. Die Liste dieser Einsätze ist für mich erstaunlich lang, und der Bundesrat ist aufgefordert, die Delegation von Sicherheitsaufgaben an private Unternehmen durch seine eigenen Verwaltungsstellen sorgsam im Auge zu behalten und tatsächlich auch Mindestvoraussetzungen für solche Delegationen festzulegen und dies nicht nur zu prüfen. Wenn der Staat seinen Bürgern hoheitlich und mit Machtmitteln gegenübertritt, soll er dies selbst und nicht über private Firmen tun. Dass dieser Grundsatz Ausnahmen kennen kann, ist zwar zu akzeptieren. Hingegen sind hier Grenzzonen und fliessende Übergänge zu vermeiden. Klare Regeln sind deshalb unerlässlich, und weil sie sehr direkt das Verhältnis Bürger/Staat betreffen, braucht es auch eine klare Grundlage im Gesetz. Der Bundesrat sollte die Lösung dieser Probleme nicht weiter vor sich herschieben.

Schliesslich ein Wort zur Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen in Konfliktgebieten rund um den Globus von der Schweiz aus, die deshalb unsere Verantwortung tangieren. Auch hier zeigt der Bericht des Bundesrates Entwicklungen auf, die wir nicht ignorieren dürfen. Wenn private Anbieter von Militär- und Sicherheitsdienstleistungen in ausländischen Krisen- und Konfliktgebieten von unserem eigenen Land aus tätig werden und hier ihren Sitz oder Agenturen haben, dann sind sie nach meiner festen Überzeugung auch einer bundesrechtlichen Bewilligungs- oder Registrierungspflicht zu unterstellen. Solche Tatbestände berühren unser ganzes Land und die schweizerische Aussenpolitik insgesamt und gehen damit über die kantonale Ebene und Zuständigkeit hinaus. Verhalten sich solche Unternehmen im Ausland gar völkerrechtswidrig, dann können wir uns nicht aus der Verantwortung stehlen. Es genügt hier nach meiner Meinung nicht, wenn der Bundesrat lediglich beabsichtigt, die internationale Entwicklung zu verfolgen und die Problematik der von schweizerischem Staatsgebiet aus international tätigen Sicherheits- bzw. Militärunternehmen vertieft zu untersuchen. Die Anzeichen, dass solche Tätigkeiten stattfinden, liegen bereits vor; der Bundesrat selbst weist darauf hin. Ich bitte ihn, in diesem Punkt seine Zurückhaltung abzulegen und uns innert nützlicher Frist eine Lösung zu unterbreiten. Andernfalls müsste hier parlamentarisch weiter Druck gemacht werden. In Anbetracht der deutlichen Sprache der bundesrätlichen Stellungnahme zum Postulat gehe ich indessen davon aus, dass der Bundesrat die Probleme erkannt hat und nun folgerichtig handeln wird.

Ich danke nochmals für den vorgelegten Bericht, unterstütze die Motion und bitte Sie, diese anzunehmen.