Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-15
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Ich bin Herrn Kollege Leuenberger dankbar, dass er auf die Problematik dieser Bestimmung aufmerksam macht. Wir haben sie ja in der Kommission schon diskutiert. Ich entnehme auch dem Votum des Kommissionssprechers, dass klar ist, dass in jedem Einzelfall sowohl eine gesetzliche Grundlage wie ein genügendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden müssen. Es genügt nicht, einfach zu sagen, es gebe schon einen Nutzungsplan, fertig. Es muss - davon spricht Artikel 7 Absatz 1 - bezogen auf die Anlage geprüft werden, ob ein genügendes öffentliches Interesse vorhanden ist. Das ist Voraussetzung von der Verfassung her. Davon wollte die Kommission selbstverständlich nicht abweichen.