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Hess Hans · Ständerat · 2005-12-15

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ich lege vorab meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG.

Ich gebe meiner Genugtuung Ausdruck, dass wir endlich ein Seilbahngesetz beraten und beschliessen können. Seit bald sechs Jahren haben wir die entsprechende Verfassungsgrundlage. Wenn wir heute das Gesetz beraten, ist es wichtig, uns zu vergegenwärtigen, welche Bedeutung die Schweizer Seilbahnen als touristische Leitbranche insbesondere im Wintertourismus haben. Es sind über 11 000 Arbeitsplätze direkt damit verbunden, die Unternehmungen erzielen einen Umsatz von etwa 1 Milliarde Franken. Vielfach sind die Unternehmungen die wichtigsten oder sicher sehr bedeutende Arbeitgeber in der Region, und zwar genau in denjenigen Regionen, in denen die volkswirtschaftliche Wertschöpfung sonst nicht mit Rekordzahlen aufwarten kann.

Mit dem neuen Seilbahngesetz wollen und dürfen wir aber keineswegs alte Strukturen zementieren. In der Seilbahnbranche findet gegenwärtig ein intensiver Strukturanpassungsprozess statt. Die Branche will sich damit unternehmerisch stärken und vor allem auch ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Das ist umso wichtiger, als wir uns gerade in diesem Bereich in einem stärkeren Wettbewerb mit unseren Nachbarländern einerseits und in einem Wettbewerb mit anderen Freizeittätigkeiten, gerade auch in Überseedestinationen, anderseits befinden. Strenge Sicherheitsvorschriften sind zweifellos angebracht, sowohl im Interesse der Passagiere wie auch im Interesse der Branche selbst, denn jeder Zwischenfall wird von der Öffentlichkeit und den Medien intensiv wahrgenommen. Aber - das möchte ich hier festhalten - das kann kein Freipass für beliebig komplizierte, sprich teure Verfahren sein.

Mit Genugtuung stelle ich fest, dass das Gesetz in drei zentralen Bereichen grosse Verbesserungen bringt; der Berichterstatter hat schon darauf hingewiesen. Erstens geht es um die Vereinfachung und die Reduktion der Bewilligungsverfahren, konkret von heute mindestens vier auf noch zwei. Zweitens findet auch eine Harmonisierung der technischen Anforderungen mit dem europäischen Recht statt; diese war längst fällig und kann uns unnötige Kosten ersparen. Die Seilbahnindustrie arbeitet längst nach europäischen Normen. Drittens ist es begrüssenswert, dass wir mit dem neuen Seilbahngesetz sowohl für die eidgenössisch als auch für die kantonal konzessionierten Bahnen eine einheitliche Regelung erhalten. Hier ist aber kritisch anzumerken, dass man sich im Gesetzentwurf mit einer klaren Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Aufsichtsbehörden und den für die technischen Kontrollen kompetenten Stellen immer noch schwer tut.

Bei allem Lob für den neuen Gesetzestext stelle ich fest, dass wir mit dem neuen Gesetz nicht einfach einen zusätzlichen Erlass zu den heute existierenden, allzu zahlreichen Verordnungen wollen. Was jetzt auf Gesetzesstufe klarer und einfacher geregelt wird, muss sich unmittelbar auf die zukünftigen Verordnungen auswirken. Hier ist vor allem der Bundesrat gefordert, die nötigen Anpassungen in den Verordnungen vorzunehmen.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf den Gesetzentwurf einzutreten. In der Detailberatung werden wir dann noch über verschiedene Korrekturen am bundesrätlichen Entwurf beschliessen müssen.