Gysin Remo · Nationalrat · 2000-09-20
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Menschenrechte, ethische Standards überhaupt und die schweizerische Aussenpolitik stehen oft in einem ausgesprochenen Spannungsfeld. Ziel der Minderheitsanträge ist es, die Rahmenbedingungen für Exportentscheide so zu konzipieren, dass die menschenrechtlichen, ethischen Gesichtspunkte tatsächlich berücksichtigt werden. Das scheint zwar eine Selbstverständlichkeit zu sein, ist es aber nicht. Immer und immer wieder muss an die Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte sowie der Umwelt- und Sozialstandards erinnert werden. Allzu grosse Nähe zu Despoten und zum raschen Geld fällt leicht auf die betreffenden Firmen zurück. Eine ethisch begründete Aussenwirtschaftspolitik und Wirtschaftspolitik überhaupt vermag die Privatwirtschaft unseres Landes vor negativen Konsequenzen zu schützen. Es geht hier nicht um eine Belastung der Wirtschaft, sondern um das Gegenteil: Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards und Aussenpolitik können sich ergänzen. Demokratisch-rechtsstaatliche Staaten versprechen langfristige Stabilität und sind damit die besseren und gefragten Handelspartner auch der Schweizer Unternehmer. Es geht hier um eine Win-Win-Situation, die wir anpeilen, um einen Gewinn für die Länder, die betroffen sind, einerseits, und um einen Gewinn für die involvierten exportierenden Unternehmen andererseits.
Wenn die Korruption unterbunden wird, profitieren die Bevölkerungen in diesen Ländern, aber auch der Wettbewerb in der Schweiz wird anders. Er wird neutraler, er hat bessere Voraussetzungen. Davon profitiert auch die Wirtschaft. Bauen Sie also nicht ständig einen Gegensatz zwischen Ethik und Wirtschaft auf!
Ich komme zu den drei Minderheitsanträgen; zwei davon werden von mir vertreten: Ich möchte sie einander gegenüberstellen, weil ich festgestellt habe, dass selbst unser Bundesrat, der zwar Stellung nimmt, sie offensichtlich nicht ganz gelesen hat. In Absatz 3 geht es um verschiedene Punkte, die mehr auf der organisatorischen Ebene sind, die auch von WAK und APK unterstützt werden, und in Absatz 4 geht es generell um ethische Grundsätze. Die Formulierung ist bewusst offen gewählt, sie ist ein Kompromiss, und es gibt - ich komme darauf zurück - verschiedene Ansätze, wie das konkretisiert werden kann. Der Bundesrat und auch die entsprechende exportfördernde Institution werden das ohne weiteres umsetzen können; da bin ich sicher.
[PAGE 935] In Absatz 4 geht es um die Konkretisierung dieser ethischen Kriterien, sie sind aufgezählt: Die Menschenrechte, Umwelt- und Sozialstandards sowie Antikorruptionsnormen sind erwähnt. Und jetzt kommt das Wesentliche: Hier sind die Länder angesprochen - hier, Herr Bundesrat, und nicht in Absatz 5 bei der Korruption. Nur hier sind die Länder angesprochen, hier kämen allenfalls Länderlisten zum Tragen.
In Absatz 5 sind im Zusammenhang mit der Korruption nicht die Länder, sondern die "schmierenden" Unternehmen angesprochen. Ich komme bei diesem Absatz darauf zurück.
Es war mir wichtig, dass dies auseinandergehalten wird.
Ich komme zurück zu Absatz 3 und möchte zwei, drei Bemerkungen zu diesen ethischen Grundsätzen machen. Sie liegen durchaus auf der Linie der Politik des Bundesrates, es geht hier um Kohärenz. Es gibt verschiedene ethische Standards im internationalen Wirtschaften, die bereits angewendet werden. Es wird hier nichts Neues verlangt. Auch die EU baut zum Beispiel in ihre Handelsverträge Menschenrechtsklauseln ein, ebenso die USA, z. B. gegenüber den Karibikstaaten oder bei ihren Zollpräferenzsystemen.
Grundlagen für solche Standards können z. B. die Ende Juni dieses Jahres an der OECD-Ministerkonferenz verabschiedeten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die Uno-Prinzipien sein, die auch in diesem Jahr verabschiedet wurden. Fünfzig Unternehmen, darunter auch schweizerische wie Novartis, UBS oder die Credit Suisse, haben die Werte der Uno ausdrücklich anerkannt. Sie beglaubigen, dass Menschenrechte und Umweltschutz von ihnen selbst zu achten sind, dass Arbeitnehmerdiskriminationen nicht zu ihrem Werk gehören. Gehen Sie doch bitte nicht hinter diese Selbstdisziplin zurück. Es gibt auch die Kopenhagener Erklärung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE). Es gibt die Good-Governance-Empfehlung der Kommission für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit, erstellt 1998 in Interlaken.
Es fehlt nicht an Anwendungsmodellen und -möglichkeiten. Das Ganze ist auch praktikabel, wurde und wird auch in anderen Ländern, in anderen Institutionen praktiziert. Es fehlt an der Umsetzung, am Gedächtnis für diese verschiedenen existierenden Standards, es fehlt am Willen. Es ist immer wieder daran zu erinnern, dass wir jetzt entsprechende Rahmenbedingungen festlegen, und ich bitte Sie, dieser offenen Bestimmung in Absatz 3 zuzustimmen.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.