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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-15

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit ersucht Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Erste Vorbemerkung: Worum geht es heute nicht? Es geht nicht um die Erweiterung des Landesmuseums in Zürich, und es geht nicht um ein Zürcher Geschäft. Das heisst, zum Teil verbreitete, reflexartige antizüricherische Argumentationen müssen heute nicht bemüht werden. Es geht hier um unser aller Landesmuseum, um die ganze Museumsgruppe mit all ihren Zweigstellen.

Zweite Vorbemerkung - das vergisst man häufig in der aktuellen Diskussion -: Die Musée-Suisse-Gruppe mit ihren acht Museen steckt mitten in einer strukturellen und inhaltlichen Neuausrichtung. Dabei möchte ich hervorheben, dass sich die Besucherzahlen der Gesamtgruppe seit 1999 von ursprünglich rund 295 000 Besucherinnen und Besuchern deutlich gesteigert haben und dass sie sich heute in der Grössenordnung von rund 425 000 bis 470 000 Besucherinnen und Besuchern bewegen. Es wird hier somit gute Arbeit geleistet - dies muss auch einmal gesagt werden.

Wenn wir den Rückweisungsantrag behandeln, sollten wir auch die Chronologie etwas beachten: Am 29. November 2002 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum verabschiedet. Am 27. Oktober 2003 hat unsere WBK die erste Diskussion geführt; wir haben vom Bundesrat dann einen Zusatzbericht über den Vergleich alternativer Organisationsformen gefordert; dieser Bericht des EDI erschien am 17. März 2004. Am 3. Februar 2005 haben wir vom Bundesrat einen weiteren Zusatzbericht verlangt, welcher mit Schreiben des Departementsvorstehers am 2. November 2005 bei uns eingetroffen ist.

Eine weitere Verschiebung der materiellen Behandlung des Geschäftes würde zu einer unendlichen Geschichte ausufern. Bereits heute ist das Geschäft schon drei Jahre im Parlament hängig, mindestens zwei bis drei Jahre dauerte die Vorbereitungsphase. Wenn der Ständerat heute für Rückweisung entscheidet, geht dieses Geschäft in dieser Frage an den Nationalrat, und da garantiert dann niemand, dass der Nationalrat in der Frühjahrssession über die Rückweisung entscheiden wird. Es ist aber der Tod jeder Reorganisation, wenn ein Reorganisationsprojekt so viele Jahre dauert. Eine so lange Dauer einer Reorganisation schafft Unsicherheiten auf allen Ebenen. Ja, der Betrieb des Museums wird blockiert, und damit wird auch die Möglichkeit eröffnet, dass innerhalb des Betriebes Gegenpositionen aufgebaut werden und dass auch entsprechend lobbyiert wird.

Die Vorlage ist für die Kommissionsminderheit behandlungsreif. Welche Kernfragen muss denn überhaupt das Parlament heute beantworten können? Die erste Frage lautet: Besteht ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Die zweite Frage: Wollen wir die Museumsgruppe weiterhin der Kernverwaltung zuordnen, ja oder nein? Die dritte Frage: Wenn wir eine Ausgliederung wollen, stellt sich die Frage, ob wir die Museumsgruppe dem zweiten, dritten oder vierten Kreis zuordnen wollen. Die vierte Frage: Wenn wir eine Ansiedelung mindestens im dritten Kreis sehen, stellt sich die Frage der Rechtsform. Haben wir für diese Fragen schlüssige Antworten und schlüssige Grundlagen, so können wir das Geschäft eigentlich materiell behandeln.

Zur ersten Frage, zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist unbestritten. Die Kommission war auch für Eintreten, weshalb sich hier weitere Ausführungen erübrigen.

Zur zweiten Frage: Wollen wir die Museumsgruppe weiterhin der Kernverwaltung zuordnen? Hier wäre es eigentlich gut, wenn der zuständige Departementsvorsteher auch zuhören könnte. Heute ist die Museumsgruppe eine Abteilung des Bundesamtes für Kultur. Es ist auch unbestritten, dass die Groupe Musée Suisse aus Museen besteht, die sich zufällig gefunden haben. Es braucht aber hier vor einer parlamentarischen Beratung und Behandlung keine Bereinigung. Denn wir können den Kreis der Museen, die in eine neue Stiftung einzubringen sind, offen gestalten. Wir können durchaus mit einem kleinen Zusatz in Artikel 3 Absatz 5 festlegen, dass eine Aufnahme von zusätzlichen Museen oder eine Ausgliederung von Museen durch eine Verordnung der Bundesversammlung jederzeit beschlossen werden kann. Wir können den Kreis dieser Museen bestimmen. Wir können diese Bestimmung so festlegen.

In unserer WBK habe ich eigentlich niemanden gehört, der nicht mindestens ein Flag-Amt für die Museumsgruppe sieht. Wenn wir eine Museumsgruppe Landesmuseum wollen, kann es ja nicht sein, dass jedes Museum einen separaten Leistungsauftrag mit dem Bundesamt für Kultur schliesst und dann ein Eigenleben führt. Einzelne Museen wünschen dies vielleicht. Ich denke jedoch, dass wir als Parlament eine geführte Gruppe wollen.

Das Bundesamt für Kultur will die Museumsgruppe jetzt anscheinend auflösen und die Museen nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln auf dem Markt agieren lassen. Das kann es ja nicht sein. Wenn jetzt die Absicht besteht, diese [PAGE 1208] Museumsgruppe zu zerschlagen und aufzulösen, dürfte das erst recht ein Grund dafür sein, dass das Parlament dieses Geschäft in den Händen behält.

Wenn es in der Gruppe nun allenfalls noch Streithähne oder -hennen gibt - worüber man auch munkelt; die Kommissionspräsidentin hat auch so etwas angedeutet -, ist dies noch kein Grund dafür, dass eine Institution einzeln der Kernverwaltung zugeordnet wird. Denn wir machen als Gesetzgeber keine Organisation und keine Struktur ad personam, sondern die Personen haben sich an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Strukturen zu halten. Sollte es heute ein personelles Konfliktpotenzial geben, so besteht dieses, obwohl die Museen heute als Abteilung des Bundesamtes für Kultur geführt werden. Personalprobleme sind somit nicht vorab eine Frage der Organisation, sondern eine Frage der Führung.

Da die Kommissionspräsidentin gesagt hat, es müsse jetzt Ordnung geschaffen werden, kann ich nur sagen: Man hätte seit Jahren Ordnung schaffen können, man hätte die Kompetenzen gehabt. Ich greife auf den Bericht des EDI vom 17. März 2004 zurück. Dort steht auf Seite 3: "Die Weiterführung des Status quo als Abteilung des Bundesamtes für Kultur im ersten Kreis ist keine valable Lösung. Der Schritt in den dritten Kreis bringt jedoch für die spezifischen Anforderungen der Museumsgruppe markante weitere Verbesserungen."

Zur dritten Frage: Soll die Museumsgruppe nun dem zweiten, dritten oder vierten Kreis der Verwaltungsführung zugeordnet werden? Hier, Herr Bundesrat Couchepin, ist Ihr Bericht vom 17. März 2004 auch wieder schlüssig, und Sie legen darin überzeugend dar, warum eine Zuordnung zum dritten Kreis richtig ist: Damit die Kooperationsfähigkeit erhöht werden kann, braucht es eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Zum Vergleich können wir unsere Arbeiten - auch die Arbeiten unserer WBK zum ETH-Gesetz - heranziehen. Auch bei den ETH haben wir eine Gruppe: die ETH Zürich, die ETH-Lausanne und die vier Forschungsanstalten. Der Bundesrat hat dann dem ganzen ETH-Bereich und somit der ganzen Gruppe einen Leistungsauftrag erteilt.

Möchten wir dann in besonders sensiblen Bereichen noch mitreden - hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie, habe ich Verständnis für Ihre Sensibilität -, so können wir wie bei den ETH verlangen, dass der Leistungsauftrag mit der Museumsgruppe dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird. Dann können wir den Finger auf sensible Bereiche legen.

Zur vierten Frage, zu jener der Rechtsform: Weil das Bundesgesetz die Rechtsform ja eigentlich direkt im Titel aufführt, sollte man dazu noch eine kurze Bemerkung machen: Zu den möglichen neuen Rechtsformen gibt es ein ausführliches Rechtsgutachten. Ebenso erstellte das EDI zuhanden der Kommission einen speziellen Bericht; von der Aktiengesellschaft über die privatrechtliche Stiftung und die öffentlich-rechtliche Anstalt bis hin zur öffentlich-rechtlichen Stiftung sind alle möglichen Rechtsformen geprüft worden. Die Prüfung hat eindeutig ergeben, dass die öffentlich-rechtliche Stiftung die sachgerechteste Lösung ist und bleibt.

Im Bericht des EDI vom 17. März 2004 steht unter anderem: "Die vorgeschlagene Stiftungslösung entlastet den Bund am nachhaltigsten, weil die Museumsgruppe ihre erweiterten Aufgaben mittel- und langfristig bei gleichbleibenden jährlichen Zuwendungen des Bundes am effizientesten und effektivsten erfüllen kann." Diese grundsätzliche Position hat das EDI am 2. November 2005 bestätigt. So schreibt es: "Dazu sollen sie bis spätestens Ende 2010 in eine Stiftung oder eine ähnliche Organisation des dritten Kreises der Bundesverwaltung umgewandelt werden."

Eine öffentlich-rechtliche Stiftung unterscheidet sich wesentlich von einer privatrechtlichen Stiftung. Der Zweck und die Organisation und die Mittelzuteilung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung können von uns als Gesetzgeber jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur privatrechtlichen Stiftung. Somit entgleitet uns diese Stiftung eigentlich nicht. Sollte jemand aber trotzdem Gefallen an der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt finden - viele andere Organisationsformen gibt es nicht -, so ist es einfach, diesen Gesetzentwurf, der vor uns liegt, anzupassen: "Öffentlich-rechtliche Stiftung" würde durch "öffentlich-rechtliche Anstalt" ersetzt, statt "Stiftungsrat" hiesse es dann allenfalls "Museumsrat".

Ich komme damit zum Fazit: Im neuen Bericht des Bundesrates vom 2. November 2005 haben wir nach unserer Beurteilung keinen einzigen Punkt gesehen, der nicht parallel zu einer Gesetzgebungsarbeit des Parlamentes gelöst werden könnte. Bei den behandelten Punkten handelt es sich vorab um solche, die im Rahmen des Leistungsauftrages zu lösen sind. Auch sind einzelne Führungsaufgaben inzwischen wahrzunehmen; es sind vorab Aufgaben auf operativer Ebene. Als Gesetzgeber setzen wir den Rahmen.

Der Entwurf gemäss Botschaft des Bundesrates vom 29. November 2002 ist eine taugliche und genügende Grundlage, die vom Parlament ergänzt und abgeändert werden kann. Verhindern wir schlussendlich auch eine weitere Verzögerung, denn die Reorganisation des Landesmuseums kann nicht über Jahre hingezogen werden, sonst ist die Museumsgruppe fast ein Jahrzehnt in ihrer Entwicklung blockiert.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.