preparatory:AB 62558
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06
Wortprotokoll
Diese Vorlage ist eine Folge des Entlastungsprogramms 2003. Im Rahmen dieses Programms wurden dem Buwal Kürzungen [PAGE 15] im Personalbereich auferlegt. Damit musste das Amt bis Anfang 2006 etwa zwanzig Stellen abbauen. Der grösste Teil wurde durch organisatorische Massnahmen realisiert. Daneben soll jedoch auch auf Vollzugsmassnahmen verzichtet werden, um den Sparvorgaben im Personalbereich nachzukommen. Dazu sind Änderungen und Aufhebungen von Erlassen notwendig. Konkret geht es bei der zur Diskussion stehenden Vorlage um eine Aufgabenminimierung im Bereich der Tankanlagen, was eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes bedingt.
In den Fünfziger- und Sechzigerjahren wurden mit Beginn des Erdölbooms Hunderttausende von Tankanlagen erstellt. In dieser Anfangsphase wurde weder auf Trinkwasserfassungen und Oberflächengewässer noch auf Schutzvorkehrungen bei den Tankanlagen selber geachtet. Dies führte damals zu einer Vielzahl von Pannen wie Tanküberfüllungen oder auch Lecks. Im Jahre 1967 wurde deshalb die erste Tankverordnung erlassen. Anschliessend wurden die gesetzlichen Vorschriften laufend verschärft. So wurden 1972 für Tankanlagen beispielsweise doppelte künstliche Barrieren wie doppelwandige Tanks, Überwachungsvorrichtungen oder Auffangwannen vorgeschrieben. Die Vorschriften wurden anschliessend in rascher Folge immer mehr verfeinert und perfektioniert. Schliesslich entstanden ein umfangreiches Regelwerk zum Schutz der Umwelt und der Gewässer sowie technische und bauliche Richtlinien für den Bau von Tankräumen sowie für den Umschlag von Heiz- und Dieselöl und Benzin.
Im Zuge dieser Regulierungen entstand eine eigentliche Tankbranche, mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen. Entsprechend wuchsen auch die zuständigen kantonalen Umweltämter. Beim Buwal selber wurden acht Mitarbeiter eingesetzt. Der Bund ist vor allem für die Erarbeitung von Vorschriften, die Beratung und die Oberaufsicht zuständig. Mit all diesen Vorschriften und Kontrollen wurde ein sehr hoher Stand an Sicherheit im Bereich Bau und Betrieb von Tankanlagen erreicht. Entsprechend ging auch die Zahl von Unfällen zurück. Lecke Tanks sind heute kaum mehr eine Unfallursache. Der Hauptgrund bei Vorfällen ist heute meistens menschliches Versagen.
Angesichts des heute vorhandenen Sicherheitsniveaus und des hohen Stands der Technik können in diesem Bereich die Verfahren und Kontrollen ohne weiteres vereinfacht und reduziert werden. Umgekehrt erhalten die Anlageninhaber und die Branche eine höhere Eigenverantwortung. Mit der beantragten Änderung des Gewässerschutzgesetzes zieht sich der Bund aus diesem Bereich weitgehend zurück. Er wird nicht mehr wie bis anhin die Qualität der Anlagen prüfen; er wird keine Beratungen mehr anbieten und auch nicht mehr die Oberaufsicht über die kantonalen Tätigkeiten ausüben. Sodann wird die Bewilligungspflicht für Anlagen auf die Gewässerschutzzonen reduziert. Bisher waren Bewilligungen für grössere Anlagen mehr oder weniger flächendeckend notwendig. Flächendeckend gilt neu nur noch eine Meldepflicht an die Kantone bezüglich Erstellung, Änderung oder Ausserbetriebsetzung von Lageranlagen. Mit dieser Meldepflicht ist sichergestellt, dass die Kantone weiterhin einen Tankkataster führen können.
Eine wesentliche Änderung gegenüber der heutigen Regelung ist im Bereich der Wartung vorgesehen. So entfällt die gesetzliche Pflicht, Tankanlagen regelmässig zu warten. Gleichzeitig entfällt die heutige Vorschrift, dass Revisionsarbeiten nur von Unternehmungen durchgeführt werden dürfen, welche dafür eine entsprechende Bewilligung von einer kantonalen Behörde besitzen. Auch bezüglich der Wartung ist nach dieser Gesetzesvorlage der Inhaber selber verantwortlich. Dies kann dank dem hohen technischen Entwicklungsstand der Anlagen durchaus verantwortet werden. Die von Tankanlagen ausgehende Gefahr für die Gewässer ist heute minimal. Am einschneidendsten sind die Gesetzesänderungen für die Branche selber, in der heute etwa 300 Firmen arbeiten. Mit der Liberalisierung ergeben sich hier tiefgreifende Veränderungen, werden die Vorschriften über die Durchführung von Tankanlagenrevisionen doch aufgehoben und sind diese Firmen in Zukunft doch dem freien Markt ausgesetzt. Die Revisionsunternehmen müssen die Anlagenbesitzer selber von der Notwendigkeit und dem Sinn ihrer Leistung überzeugen.
Im Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, Parteien und Wirtschaftsverbänden wurden die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz mehrheitlich begrüsst. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer und eine Mehrheit der Kantone befürchten bei einem gänzlichen Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene periodische Kontrollen der Tankanlagen hingegen einen Rückschritt im Bereich des Gewässerschutzes.
Die UREK hat die Vorlage an zwei Sitzungen beraten und neben den Vertretern der Verwaltung weitere Experten angehört, beispielsweise einen Kantonsvertreter und je einen Vertreter der Hauseigentümer und der Branche. Am meisten zu diskutieren gaben der Verzicht auf die periodischen Wartungskontrollen sowie der Verzicht auf die Konzessionierung der Unternehmen durch die kantonalen Behörden. Diesbezüglich liegen auch entsprechende Minderheitsanträge zu den Artikeln 22, 23 und 26 vor. Zudem wird mit einem Minderheitsantrag beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Namens der Mehrheit der UREK beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen zu den einzelnen Gesetzesartikeln zuzustimmen.