AB 62664
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Für einmal bin ich ganz derselben Ansicht wie mein Sankt-Galler Vorredner. Es handelt sich doch um ein Herzstück der Vorlage. Nicht zuletzt wegen dieser Anlagen wurde das Gesetz gemacht. Man muss sie unterstellen, das hat die Expertenkommission vorgeschlagen, das hat der Bundesrat vorgeschlagen; und die beiden waren ja nicht immer in allen Punkten der gleichen Meinung. Nach der Ämterkonsultation ist einiges anders herausgekommen, als die Expertenkommission vorgeschlagen hatte. Hier aber sind sich die Expertenkommission und der Bundesrat einig. Solche Sicaf gehören in dieses Gesetz, gehören unterstellt. Herr Walker hat es gesagt: Es gilt der Grundsatz "same business, same risks, same rules". Das ist hier zu berücksichtigen.
Wenn Sie den Zweckartikel dieses Gesetzes anschauen, sehen Sie, dass darin steht: "Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen." Es handelt sich um eine kollektive Kapitalanlage, das ist nicht zu bestreiten; und es ist deshalb sinnvoll, wenn [PAGE 56] auch diese Anlage, wenn insbesondere die Anleger von diesem zusätzlichen Schutz und von dieser vermehrten Transparenz profitieren können. Hier geht es wirklich um den Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Wenn Sie die Botschaft durchgelesen haben, haben Sie gesehen, dass diese Sicaf einige Risiken bieten, zum Beispiel das fehlende Recht der Anlegerinnen und Anleger auf Rückgabe der Anteile. Da ist doch der Schutz der Anlegerschaft besonders wichtig.
Es wurden Mängel festgestellt im Bereich von Good Governance, Interessenkonflikte zwischen der Gesellschaft und den Vermögensverwaltern, exzessive Vergütungen an Vermögensverwalter - und dann sagt Herr Schneider-Ammann noch, es sei ja immer alles gut gelaufen. Also, wo waren Sie denn bei den Geschichten um die Visionen von Herrn Ebner, Herr Schneider? Ich verstehe nicht, wie Sie sagen können, das sei jetzt alles gut geregelt, man habe ja da die Börsenaufsicht. Wo war sie denn? Herr Walker hat Ihnen erklärt, dass das, was wir bis jetzt geregelt hatten, eben nicht genügend war.
Es ist eine knappe Mehrheit, die die Streichung verlangt. Es ist mit 11 zu 13 Stimmen entschieden worden. Es ist also eine grosse Minderheit, die mit dem Bundesrat und der Expertenkommission der Ansicht ist, wir brauchen diese Unterstellung als grösseren Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Das ist doch auch ein Markenzeichen und ein Verkaufswert für solche Anlagen.
Noch zum Postulat Walker 02.3086: Es wurde von vielen unterschrieben, auch von Leuten, die nicht gerade als finanzpolitische Softies bekannt sind, z. B. von den Herren Hansueli Raggenbass und Peter Hess. Es ist auch zu sagen, dass alle vier WAK-Mitglieder der CVP-Fraktion unterschrieben haben. Mindestens eine davon steht auch jetzt noch zu ihrer Unterschrift. Ich möchte Herrn Leu und Frau Leuthard doch auch bitten mitzumachen. Herr Lustenberger hat unterschrieben, Herr Loepfe, alles Schwergewichte, die für den Finanzplatz kämpfen, übrigens genauso, wie ich das auch tue, einfach in etwas anderer Form. Es besteht hier wirklich Regelungsbedarf.
Streichen Sie hier bitte nicht, es ist ein Kernstück. Wenn Sie es herausreissen, werden wir dieser Vorlage nicht mehr folgen können.