Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2006-03-07
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein, weil sie die konsequente schweizerische Harmonisierung befürwortet. Wir treten ein, weil wir bisher bereits gewährte Steuerprivilegien für Spitzenverdiener aufgrund von Kreisschreiben oder Gerichtsentscheiden abbauen wollen. Die SP ist schockiert, dass der Bundesrat Spitzenmanager, die schon unethisch, ja skandalös hohe Löhne beziehen, mit neuen Steuergeschenken noch mehr "vergolden" will, schockiert auch, dass der Ständerat und die Mehrheit der Kommission diesen goldenen Kelch weiterreichen.
Dies soll in einer Zeit geschehen, in der die Lohnschere immer weiter auseinander geht, die Kluft zwischen Arm und Reich immer grösser wird - das ist kein Klassenkampf, das ist die Tatsache in unserer Gesellschaft -; in einer Zeit, in der immer mehr Menschen in der Schweiz Sozialhilfe beanspruchen müssen, in der die Normalverdienenden unter steigenden Mietzinsen und Krankenkassenprämien ächzen und die Rentnerinnen und Rentner sinkenden Pensionskassenrenten entgegensehen. Gleichzeitig will der Bund kein Geld mehr haben, um dringend nötige Massnahmen für Familien zu treffen und günstige Wohnungen für Bedürftige, Behinderte und Betagte zu erstellen. Da stehen millionenschwere Steuergeschenke völlig quer in der Landschaft - Herr Fehr Hans-Jürg hat sie heute Morgen anhand eines Beispiels beziffert, es geht z. B. um 35 Millionen Franken steuerfrei innert weniger Jahre.
Um aus diesem Fauxpas oder aus dieser historischen Peinlichkeit herauszukommen, gab es in der WAK sogar einen bürgerlichen Ordnungsantrag, die Vorlage zu verschieben; leider unterlag er. Diese Verschiebung hätte Raum gegeben, um gesellschafts- und wachstumspolitisch nötige steuerpolitische Reformen wie die Individualbesteuerung - eine Empfehlung auch der OECD an die Schweiz - anzupacken. Heute gibt Ihnen der Rückweisungsantrag der Minderheit die Chance, die Sache in die Warteschlaufe zu schicken. Nehmen Sie die Chance wahr, und tragen Sie mit der Rückweisung dazu bei, dass Transparenz hergestellt werden kann: Transparenz über die Nutzerinnen und Nutzer dieses Gesetzes, aber vor allem auch Transparenz über dessen finanzielle Auswirkungen für den Bund und die Kantone. Denn in dieser Hinsicht verletzt die Botschaft das Parlamentsgesetz; sie erläutert die finanziellen Auswirkungen des Erlasses auf Bund, Kantone und Gemeinden ungenügend. Es ist unabdingbar, dass eruiert wird, wie viel Steuersubstrat an Aktien- und Optionspläne gebunden ist, und dass geschätzt wird, welches Potenzial sich infolge der steuerlichen Förderung in Zukunft daraus entwickeln wird.
Denn den Anteil der Boni an der Lohnsumme kennen wir - über die Lohnstrukturerhebung. Wenn wir in diesem Land die Anzahl Hühner, Schafe und Kühe jederzeit kennen, sind auch die Optionspläne erfassbar. Es ist speziell, ein Gesetz für einen kleinen, privilegierten Personenkreis zu schaffen, entgegen jeglicher Erkenntnis die Bemessungsgrundlage bei der Einkommenssteuer zu reduzieren statt zu verbreitern - und einen neuen ausserfiskalischen Zweck einzuführen, nämlich die steuerliche Förderung von Aktien- und Optionsplänen. Dies ist eine Idee - und hier spreche ich zu den liberalen Personen -, die mit den Verfügungsbeschränkungen auf Eigentum eher an Zwangsaktionariat erinnert als an liberales Gedankengut.
Die SP-Fraktion befürwortet jedenfalls vielmehr die Einführung von Mitbestimmungsmodellen in den Betrieben, die punkto Arbeitszufriedenheit, Motivation und Identifikation den Arbeitnehmenden und den Unternehmen viel mehr bringen als reine Kapitalbeteiligungen. Daher ist es unerlässlich, die im Rückweisungsantrag gestellten Fragen durch den Bundesrat beantworten zu lassen. Welche Personen sollen begünstigt werden, in Anzahl, nach Branchen, nach Lohnsegmenten? Herr Spuhler, wir wollen wissen, wie breit diese Spitze ist! Weiter: Um welche Aktiengesellschaften geht es? Welche Grosskonzerne, welche KMU-Aktiengesellschaften haben heute solche Pläne? Um wie viele Start-ups geht es? Und wie steht es mit der Rechtsformneutralität der Vorlage? Wieso sollen einzelne Aktiengesellschaften profitieren, aber die vielen grossen Genossenschaften nicht, die GmbH nicht, die Einzelfirmen nicht, die Personengesellschaften in der Schweiz nicht? Weil sie eine ganz andere Anlage haben und kein Instrument haben, Steuern - in diesem Fall Kapitalsteuern und Sozialversicherungsbeiträge - zu umgehen. Wird jetzt steuerpolitisch auch im Gesellschaftsrecht die Zweiklassengesellschaft eingeführt?
Wenn schon derart Druck gemacht wird, so muss der Bundesrat auch die entgehenden Steuern schätzen. Dasselbe gilt für das Volumen der in den Kantonen während der Sperrfrist entgehenden Einkommens- und Kapitalsteuern. Diese Zahlen gehören auf den Tisch, denn der Bundesrat gibt ja in seiner Botschaft auf Seite 591 selbst zu: "Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Freistellung vor allem in den obersten Lohnsegmenten zu deutlichen Steuervorteilen führen kann." Und genau dasselbe gilt für den Ausfall an AHV-, IV- und EO-Beiträgen, denn für die Bestimmung des massgebenden beitragspflichtigen Lohns verweist die AHV-Verordnung auf die Vorschriften der direkten Bundessteuer. Wenn die Quintessenz des neuen Gesetzes ist, die steuerbare Leistung bei gebundenen Aktien infolge Diskonts nur noch zu 55 Prozent und bei gebundenen Optionen infolge 50-prozentiger Freistellung der geldwerten Leistung nur noch zu 50 Prozent zu besteuern, dann werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen sehr wohl geschmälert. Diesbezüglich sind das Bundesamt für Sozialversicherung und die Ausgleichskassen anzuhören.
Die Forderung der SP-Fraktion ist, die heute schon privilegierte Besteuerung aufzuheben und dafür eine Besteuerung einzuführen und gesetzlich schweizweit zu verankern, die das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Rechtsgleichheit und die Steuergerechtigkeit respektiert. Dieses Gesetz verletzt nämlich die Rechtsgleichheit gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die jeden Rappen ihres Lohnes versteuern, aber auch gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern in diesem Land, die jeden Rappen ihrer Renten versteuern.
Zu Herrn Spuhler: Wir bestreiten nicht das Instrument zur Anbindung der Kader, wenn also die Kader mit ihren Unternehmungen solche Pläne über Aktien und Optionen vereinbaren. Aber gegen die steuerliche Begünstigung wehren wir uns, weil sie sich noch auf bereits bestehende Steuerprivilegien in der Schweiz setzt: keine Kapitalgewinnsteuer, Tiefstsätze bei der Einkommenssteuer, praktisch abgeschaffte Erbschaftssteuern, Steueroasen, neuerdings Degression bei den Einkommenssteuern; das ist die steuerpolitische Privilegierung in diesem Land. Deswegen ist die Ungerechtigkeit, die diese neue Vorlage bringt, gesellschaftspolitisch nicht mehr tragbar und steuerpolitisch falsch; wirtschaftspolitisch bringt sie nichts und wachstumspolitisch auch gerade gar nichts.
Risikokapital - ich bitte Sie! Aktien von Novartis, UBS, CS, Swiss Re: Das ist kein Risikokapital. Die Start-ups sind zu einem sehr kleinen Prozentsatz beteiligt. Sie dienen hier als Feigenblatt für eine Vorlage zur Entlastung der Grossverdiener, der Kader weniger Branchen. Sie dienen auch als Feigenblatt für die Entlastung dieser grossen Unternehmungen von den Kapitalsteuern, die sie in den Kantonen sparen können, und von den Sozialversicherungsbeiträgen, die sie ebenfalls einsparen können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion dringend, dem Rückweisungsantrag der Minderheit der WAK zuzustimmen, damit wir wenigstens aufgrund der nötigen Daten, deren Fehlen auch im Ständerat moniert worden ist, der Gesellschaft in der Schweiz reinen Wein einschenken können.
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