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preparatory:AB 62783

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist auf das KAG eingetreten. Aber ich muss festhalten, dass wir das Gesetz so, wie es in den gestrigen und heutigen Beratungen beschlossen wurde, ablehnen müssen. Warum? Auf der einen Seite eröffnet das Gesetz der Branche eine starke Erweiterung der Geschäftsfelder in der Schweiz. Für neue Gesellschaftsformen wurden Steuerbefreiungen beschlossen. Wir haben unter der Voraussetzung zugestimmt, dass dem erklärten Ziel des Gesetzes, dass der Anlegerinnen- und Anlegerschutz ausgeweitet oder zumindest nicht verschlechtert wird, Rechnung getragen wird.

Was wurde in der Kommission und dann hier im Rat daraus gemacht? Zum Ersten wurden die Investment- und Beteiligungsgesellschaften in Form der Sicaf dem KAG nicht unterstellt. Man kann nur sagen: Aus den Verlusten von Tausenden von Anlegerinnen und Anlegern bei Ebner nichts gelernt! Zum Zweiten: Die Werbebestimmungen in Artikel 3 wurden gelockert. Drittens: Der Kreis der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger wurde so ausgedehnt, dass auch normale Anlegerinnen und Anleger mit den besonderen Schutzbestimmungen dieses Gesetzes nicht mehr geschützt sind; das betrifft Artikel 10.

Geradezu pervers sind die Beschlüsse zu Artikel 12. Hier ermöglicht der Rat mit seinen Beschlüssen ganz klar eine Irreführung, eine falsche Produktebezeichnung. Wenn das noch unter Anlegerinnen- und Anlegerschutz läuft, weiss ich nicht, was Sie darunter noch verstehen. Die Nachschusspflicht bei den Sicav, die explizite Nachschusspflicht, haben Sie bei Artikel 40 ebenfalls gestrichen. Mit Artikel 72 haben Sie die Haftung der Depotbank gegenüber dem geltenden Recht gelockert.

All das zielt ganz klar nicht auf eine Verbesserung, sondern auf eine Aushöhlung des Anlegerschutzes ab. Damit widerspricht dieses Gesetz ganz klar der Zweckbestimmung. Die Zweckbestimmung ist der Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Dieser Zweckbestimmung haben Sie widersprochen. Ich hoffe, dass der Ständerat die erforderlichen Korrekturen vornimmt. Wir werden auf jeden Fall dem Gesetz in dieser Fassung nicht zustimmen können.