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preparatory:AB 62846

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit; beide Minderheitsanträge sind abzulehnen.

Ein Verbot oder eine Einschränkung von Inhaberanteilen ist für die Geldwäschereibekämpfung nicht notwendig, denn die nötigen Massnahmen trifft ja bereits die Bank, die das Konto eines Kunden führt, der Fondsanteile erwirbt oder veräussert. Eine doppelte Kontrolle auf der Stufe des Kontos, des Depots und des Produktes ist ineffizient und überflüssig.

Das Verbot von Inhabertiteln bei kollektiven Kapitalanlagen wäre eine völlig atypische Vorschrift, die nicht nur der geltenden Schweizer Praxis widerspricht, sondern sich auch in keinem der Konkurrenzstandorte finden lässt. Insbesondere enthält auch die europäische Regelung für Effektenfonds keine derartige Bestimmung. Für den Fondsstandort Schweiz würde die zwingende Einführung von Namenanteilen bei kollektiven Kapitalanlagen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil darstellen. Ausserdem würden bei der Wertschriftenabwicklung Aufwand und Kosten massiv erhöht. [PAGE 68] Wie bei Namenaktien müssten aufwendige Register geführt und müsste jeder Handwechsel minutiös rapportiert werden. Da Namenanteile für ausländische kollektive Kapitalanlagen keine Voraussetzung für eine Vertriebsbewilligung sind, würde eine derartige Bestimmung schweizerische Kollektivanlagen diskriminieren.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.