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Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-08

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Der Entscheid der Kommission in dieser nicht nur redaktionellen, sondern auch materiellen Frage war relativ knapp. Mit 11 zu 9 Stimmen hat sich die Kommission für die jetzige Mehrheitsfassung entschieden.

Sie haben es in der Argumentation gehört: Die Minderheit wie auch der Bundesrat argumentieren hier mit dem Anlegerschutz, der nach der Auffassung der Minderheit schon bei der Bezeichnung beginnen muss; das ist sicher richtig so. Die Praxis heute ist auch so - es ist ja bereits erwähnt worden; jedenfalls ist es in der Kommission so ausgeführt worden -: Wenn jetzt ein Fonds beispielsweise mit "Aktien Schweiz" betitelt ist, müssen auch zwei Drittel in Aktien aus der Schweiz angelegt sein. Gemäss der Fassung, wie sie die Mehrheit vorschlägt, würde sich hier der Handlungsspielraum, wie Sie gehört haben, etwas vergrössern.

Ich glaube, es ist auch noch wichtig, zu wissen, dass es gut ist, wenn die Anleger sensibilisiert sind. Der Titel darf sicher kein falsches Bild geben; da sind sich Mehrheit und Minderheit einig. Aber bevor jemand einen Anlagefonds kauft, sollte er in der Regel zumindest den Kurzbeschrieb lesen. Dort findet er dann die genaue Aufschlüsselung, ob beispielsweise ein Aktienfonds "Schweiz" noch in andere Märkte investieren kann oder ob ein Aktienfonds "USA" ausschliesslich in US-Aktien oder auch noch in Wandelobligationen usw. investieren darf. Ich glaube, die Mehrheit hat sich auch noch von der Auffassung leiten lassen, dass wir es - basierend auf dem Prinzip der Selbstverantwortung - dem Anleger zumuten müssen, dass er zumindest noch ein paar Minuten lang einen Blick auf den Kurzbeschrieb wirft. Dann sieht er genau, was der Anlagefonds gemäss seinen Statuten und seinen Anlagerichtlinien machen kann oder nicht.

Wie gesagt, die Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.