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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2006-03-09

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-09

Wortprotokoll

Einmal mehr sehe ich mich gezwungen, und dies nun zum dritten Mal in Folge, die Effizienzvorlage zu thematisieren und sie mit der Sparpolitik des Bundes und des Parlamentes zu verknüpfen.

Wie wir im vorliegenden Jahresbericht darauf hingewiesen haben, begleitet die GPK in Zusammenarbeit mit der Finanzdelegation die Arbeiten zur Umsetzung der Effizienzvorlage; sie hat insbesondere die halbjährlichen Berichte der Projektleitung EffVor geprüft. Bereits im Januar 2004, also vor zwei Jahren, warnte die Projektoberleitung EffVor davor, dass die geplanten Ressourcenbeschränkungen zur Verschleppung von Verfahren bis hin zur Verjährung von Fällen führen könnten, was rechtsstaatlich schlicht inakzeptabel wäre. Die bisher beobachtbaren Auswirkungen des damals beschlossenen Marschhaltes und nun der Umsetzung der Aufgabenverzichtplanung 2006 lassen ein solches Szenario nicht als unwahrscheinlich erscheinen. Die Verfahren dauern länger, es müssen Prioritäten gesetzt werden. Da die Bundesanwaltschaft mehr Kapazität für die Anklageführung der fortgeschrittenen Fälle einsetzen muss, fehlen hier Ressourcen für die Bearbeitung hängiger Verfahren und für die Eröffnung neuer Verfahren. Daher stand die Frage im Vordergrund, ob mit den verknappten Ressourcen der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann bzw. ob der mittlerweile erfolgte Abbau der Leistungen eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Schwerstkriminalität gefährdet oder negative Folgen für die Sicherheit in unserem Lande hat.

Eigentlich sah der Bundesrat vor, dass eine Evaluation der Auswirkungen des Marschhaltes Ende 2006 erfolgen sollte. Nun hat aber der Bundesrat bereits im Rahmen des Budgets 2006 mit dem Rückbau begonnen. Daher gelangte die GPK an die Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates, mit dem Hinweis, dass eine Prüfung der Kürzungen im Bereich EffVor dringend notwendig sei. Die Finanzkommissionen haben zur Aufforderung der GPK nicht Stellung genommen und ihr keine Stellungnahme zukommen lassen. Es war uns daher ausschliesslich aufgrund der Lektüre der Protokolle möglich, Folgendes festzustellen:

1. Es besteht keine spezifische, eigene Position EffVor im Budget. Die EffVor-Kosten sind in verschiedenen Budgetpositionen bei der Bundesanwaltschaft, beim Fedpol und bei den Untersuchungsrichterämtern untergebracht. Diese fehlende Transparenz erschwert den Controllingprozess sowohl der GPK als auch der Finanzkommissionen. Es wird notwendig sein, dass im Rahmen der Evaluation des Projektes auch die Budgetierung präziser dargestellt wird. Auch in diesem Bereich ist dringend Transparenz gefordert, denn nur auf diese Art und Weise können wir überhaupt noch Einfluss auf dieses Projekt nehmen.

2. Die Lektüre der Protokolle der Finanzkommission des Ständerates macht deutlich, dass der Vorsteher des EJPD die Probleme, die sich mit dem Personalstopp und dem Marschhalt - heute muss man ehrlicherweise von einem Rückbau sprechen - ergeben, nicht sehen will. Dies, obschon er 2004 darauf hingewiesen hat, dass die Rechtsstaatlichkeit gefährdet sei, wenn wir im Parlament die Mittel weiter zurückfahren würden. Doch gerade Letzteres ist nun mit der AVP 2006 geschehen.

Auch wenn der Bundesrat nicht müde wird zu beteuern, dass er dieses Projekt nicht wollte, hat er die gesetzliche Pflicht, Vorgaben des Parlamentes umzusetzen. Daher kann es auch nicht angehen, dass die fehlenden personellen Ressourcen auf die Führungsfrage reduziert werden, wie dies Herr Bundesrat Blocher an der Sitzung der Finanzkommission des Ständerates tat. Wir werden daher nicht darum herumkommen, dieses Jahr, wenn die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen beider Räte keine entsprechenden Anträge stellen, selber - nach Analyse der erfolgten Evaluation [PAGE 125] des Marschhaltes respektive des Rückbaues - dem Plenum einige Anträge zu stellen.