Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-13
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-13
Wortprotokoll
Die geltenden Vorschriften sehen für das Ende der RS einen Vermerk "nicht ausexerziert" im Dienstbüchlein nicht vor. Falls solche Einträge [PAGE 160] vorgenommen worden wären, wäre dies vorschriftswidrig passiert. Das VBS klärt die Angelegenheit zurzeit ab und lässt sie nötigenfalls korrigieren.
Zum Hintergrund dieses möglichen Missverständnisses: Im Frühjahr 2005 mussten die Botschaftsbewachungen teilweise und temporär durch Rekruten der Panzergrenadierschule übernommen werden. Dies hatte zur Folge, dass die betroffenen Rekruten in der RS nicht an allen Waffensystemen vollumfänglich ausgebildet werden konnten. Die WK-Kommandanten dieser Rekruten wurden über diese Lücke orientiert, und es war auch geplant, diese Ausbildung im ersten Wiederholungskurs nachzuholen. Ein Eintrag im Dienstbüchlein wurde nicht angeordnet. Ob fälschlicherweise ein abverdienender Kompaniekommandant trotzdem einen solchen Eintrag vorgenommen hat, werden die Abklärungen zeigen. Wir betreuen pro Jahr 20 000 Rekruten. Derartiges passiert offenbar leider.