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preparatory:AB 63139

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-13

Wortprotokoll

Herr Leuenberger Ueli interveniert in der gleichen Sache. Zum Teil habe ich seine Frage jetzt in meiner Antwort auf die Zusatzfrage von Frau Vermot-Mangold bereits beantwortet.

Im Jahre 2004 waren in dieser Sache eben gleichzeitig zwei juristische Verfahren am Laufen, wie ich soeben ausgeführt [PAGE 153] habe. Die Asylrekurskommission hatte einerseits zu prüfen, ob diesen beiden Personen Asyl zu gewähren sei. Das Bundesgericht hatte andererseits zu prüfen, ob sie an Albanien auszuliefern seien. Das Bundesgericht hat dabei zusätzliche Garantien der albanischen Behörden für die Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens eingefordert. Gleichzeitig mit der Übermittlung dieser Garantien hat jedoch - bevor das Bundesgericht diese Garantien prüfen konnte - die Asylrekurskommission den Entscheid gefällt, Asyl sei zu gewähren. Die Asylrekurskommission hat somit das Verfahren des Bundesgerichtes unterlaufen, was ich als grossen Mangel bezeichnen möchte. Das Bundesgericht musste in der Folge den rein formellen Prozessentscheid fällen, auf die Auslieferung sei zu verzichten, da Asyl gewährt worden war. Dies ist umso störender, als in einem anderen Fall das Bundesgericht bei Vorliegen ähnlicher Garantien eine Auslieferung nach Albanien gewähren konnte.

Es war dieser Sachverhalt, den ich in meiner Rede kritisiert hatte. Diesen Sachverhalt konnte ich in der Rede ausführen, weil er öffentlich zugänglich war. Meine Kritik betraf in keiner Weise - das ist alles nachzulesen - das Bundesgericht und auch nicht den Inhalt der Bundesgerichtsurteile, sondern die unbefriedigende Koordination zwischen den beiden Verfahren, wie sie durch die Entscheidung der Asylrekurskommission entstanden ist. Eine Kritik an der Asylrekurskommission war sehr wohl - und meines Erachtens zu Recht - vorhanden. Diese Beurteilung stützt sich selbstverständlich auf die entsprechenden Urteile und Begründungen ab. Eine Zitierung von allen Begründungen der Gerichtsurteile hätte den Rahmen der Rede, in der dieses Beispiel erwähnt worden ist, natürlich gesprengt.

Ich möchte hier hinzufügen: Es geht nicht um einen einzelnen Fall, und es geht nicht darum, hier in einem Fall Recht haben zu wollen. Die Schweiz darf nicht das Land werden, in dem sich Leute, welche krimineller Aktivitäten angeklagt sind, welche bei Interpol ausgeschrieben sind, durch ein Asylverfahren der Bestrafung oder bereits der gerichtlichen Beurteilung entziehen können. Wir tun alles dafür, die Garantien zu erhalten - wir können diese Gerichtsverfahren auch von der Schweiz aus verfolgen -, um eben eine saubere gerichtliche Beurteilung sicherzustellen.