preparatory:AB 6318
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-25
Wortprotokoll
Es ist schon sehr viel gesagt worden. Ich will versuchen, nochmals deutlich zu machen, worum es bei diesen drei Artikeln, die zusammenhängen, aus Sicht der Kommission geht.
Die Kommission hat, wie ich Ihnen das bereits gesagt habe, die Regelung betreffend Gegenstände, die in Innenräumen Schadstoffe abgeben können, aus dieser Gesetzesvorlage gestrichen. Dieser Entscheid betrifft nicht nur Artikel 2, sondern auch Artikel 20, der gleich behandelt werden kann. Umgekehrt haben wir neu Artikel 29a eingeführt.
Die Überlegungen der Mehrheit Ihrer Kommission können wie folgt zusammengefasst werden: In der ganzen Botschaft wird grosser Wert auf die EU-Kompatibilität des neuen Chemikaliengesetzes gelegt. Mit der Aufnahme von Grenzwerten für Schadstoffe in Innenräumen schlägt der Bundesrat jedoch vor, einen Sachverhalt zu regeln, der im EU-Recht nicht verankert ist.
Wissenschaftlich ist zudem grundsätzlich nicht klar, wie die Zunahme von Allergien oder Asthma zu interpretieren ist. Es ist nicht geklärt, wieweit sie mit der Qualität von Aussen- oder Innenluft oder mit natürlichen Allergenen in Verbindung zu bringen sind.
Die anerkannt wichtigste Innenraum-Luftbelastung, der Tabakrauch, wird von diesem vorgeschlagenen Artikel so oder so nicht erfasst.
Zudem ist die Luftqualität über die im Arbeitsgesetz festgehaltenen Grenzwerte geregelt.
Schliesslich fehlen - man muss das heute einfach konstatieren - standardisierte Methoden zur Erforschung und Messung unterschiedlicher Stoffe in den Innenräumen. Es fehlen heute die Entscheidungsgrundlagen für entsprechende Grenzwerte. Wenn Sie nicht - in der Kommission ist das deutlich geworden - sagen können, wie ein derartiges Gesetz umgesetzt werden soll; wenn unklar ist, wie gemessen werden soll, was gemessen werden soll, wo gemessen werden soll, wie kontrolliert werden soll, wie sanktioniert werden soll - denken Sie an Frau Gonseths Beispiel von den schweren Parfums in öffentlichen Räumen -, dann ist dieses Geschäft in dieser Form nicht reif.
Wenn ich ein persönliches Wort an Frau Genner richten darf: Ich bin für Prävention; aber Prävention wird dann unglaubwürdig und kontraproduktiv, wenn sie wohlgemeint, aber nicht wissenschaftlich gesichert ist.
Sollte sich die Situation nach der Beendigung diverser Studien, die sich im Gange befinden, klären, und sollte sich erweisen, dass Allergien und Asthma-Anfälligkeit gerade bei Kindern in der Tat auf belastete Innenraumluft zurückzuführen sind, so kann jederzeit eine entsprechende Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden. Hingegen ist die Mehrheit Ihrer Kommission - gestützt auch auf Auskünfte des Bundesamtes für Justiz, ich möchte das betonen -, klar der Meinung, dass die ersatzlose Streichung von Artikel 20 bedeutet, dass der Information, der Grundlagenbeschaffung sowie der Forschung im Bereich der Wohngifte die gesetzliche Basis entzogen wird.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Thematik empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission die Aufnahme des neuen Artikels 29a, Information zur Innenraumluft. Ihre Kommission ist - im Gegensatz zu den vorherigen Voten - der Meinung, dass der Bund mit der Kompetenznorm gemäss Artikel 29 in der Tat die Möglichkeit erhalten soll, über die Problematik der Schadstoffe in Innenräumen angemessen zu informieren. Er kann zudem mit Empfehlungen an die Bevölkerung gelangen.
Es ist zu unterstreichen, dass die Aufnahme von Artikel 29a die Innenraumluft materiell wieder zum Gegenstand des Gesetzes machen würde. Das ist ausserordentlich wichtig. Wenn Sie Artikel 29a streichen, dann ist diese Thematik nicht mehr im Gesetz - da sind wir uns einig. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte diese Thematik aber im Gesetz behalten. Genau das tun Sie, wenn Sie Artikel 29a zustimmen.
Ich bin sehr froh, dass Frau Goll dies im Prinzip auch unterstützt. Man muss sie aber korrigieren. Wenn Sie Artikel 29a einführen, erhält der Bund nach Artikel 37 dieses Gesetzes explizit die Kompetenz, sich die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen zur Problematik der Innenraumluft zu beschaffen. Genau dies möchten wir. Mit der Einführung von Artikel 29a - indem die Thematik also im Gesetz verbleibt - käme man zudem einer Sorge der Kantonschemiker und der kantonalen Fachstellen entgegen.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen also klar, diesen Formulierungen zuzustimmen. Wenn ich so sagen darf: Zweimal Nein, einmal Ja. Nein zu Artikel 2, Nein zu Artikel 20, aber sehr klar Ja zu Artikel 29a.