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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2006-03-14

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Ich finde diese Bestimmung etwas seltsam, und ich bin überzeugt, dass der Ständerat hier nochmals eine Debatte führen muss und auch führen wird. So, wie diese Bestimmung formuliert ist, handelt es sich um eine reine Vollzugsbestimmung, die wir im Rahmen von Baubewilligungsverfahren natürlich jetzt schon haben. Es kommt ja immer wieder vor, dass dann, wenn die Zonenkonformität vielleicht etwas fraglich ist, wenn die kantonale Behörde bei Bauten ausserhalb der Bauzone vielleicht etwas weiter gehen muss, solche Rückbauvorschriften kommen. Dann sind die Gemeinden in der Regel nicht in der Lage und auch nicht gewillt, das im Vollzug umzusetzen. Das ist die Erfahrung, die ich gemacht habe.

Aber wenn eine Baute zonenkonform ist, muss sie in der Regel auch nicht rückgebaut werden, wenn sie nicht genutzt wird. Selbst in der Bauzone kennen wir diese Vorschriften nicht. Auf der anderen Seite wird dann das Verfahren so gemacht, dass es wieder um eine Umnutzung geht. Ob dann aus den Jauchebehältern bei Biogasanlagen Ferienhäuser entstehen können, wage ich jetzt einmal zu bezweifeln.

Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Bestimmung nicht nötig ist, weil sie im Gegenteil dazu führen könnte, dass dann bei der Zonenkonformität wieder versucht wird, mit Befristungen Ausnahmen zu machen, was der Rechtssicherheit eher nicht dienen würde. Aufgrund der Tatsache, dass wir das im Vollzug jetzt schon haben und dass es nichts Neues bringt, sind wir der Meinung, dass wir diese Bestimmung infrage stellen können.

Wir plädieren für die Streichung und schauen dann, was der Ständerat dazu sagt.