Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-15
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Diese Revision der Revision zeigt schon ein bisschen die Problematik der ganzen Angelegenheit auf. Es ist ja nicht gerade alltäglich, dass ein Gesetz in wesentlichen Teilen revidiert wird und, bevor es in Kraft tritt, nochmals revidiert wird. Das ist vor allem bei der ganzen Problematik der bedingten Geldstrafen im Verhältnis zu Bussen zum offensichtlichen Problem geworden; sowohl Herr Hämmerle als auch Herr Stamm haben mit Recht darauf hingewiesen. Es ist nicht ganz klar, ob der Bundesrat mit seiner jetzigen Revision gegenüber der ursprünglichen Fassung sehr viel weitergekommen ist. Es ist aber auch nicht ganz klar, ob sich der Gesetzgeber der ersten Fassung wirklich hinlänglich viel überlegt hat. Diese Frage muss man sich stellen.
Herrn Hämmerle geht es um eine wesentliche Aussage. Er findet es ein Unding, dass bedingte Geldstrafen mit Bussen verbunden werden können. Denn de facto wird im Effekt die bedingte Geldstrafe durch die Busse gewissermassen aufgehoben. Für den Betroffenen hat es eigentlich den gleichen Effekt, ob er eine unbedingte Geldstrafe und keine Busse oder eine bedingte Geldstrafe und eine Busse hat. Auch wenn es im System hierfür eine gewisse Begründung geben kann, ist es materiell im Anwendungsfall ein Unding. Deshalb spricht bezüglich Artikel 42 Absatz 4 alles dafür, der Minderheit Hämmerle zu folgen, weil sie eigentlich eine Anomalie verhindern will.
Bezüglich Absatz 1 ist die Formulierung der Minderheit Hämmerle - man könnte fast sagen: überraschend - eine Kann-Bestimmung, die Formulierung der Mehrheit eine Muss-Bestimmung. Ich schliesse mich ein bisschen den Ausführungen von Herrn Aeschbacher an und denke, im Effekt wird der Richter die gleichen Kriterien haben, ob er Absatz 1 gemäss Mehrheit oder gemäss Minderheit Hämmerle anwendet. Ich bitte Sie aber, dem Antrag der Minderheit Hämmerle zu Absatz 4 zu folgen.
Die Problematik, die Herr Stamm aufgeworfen hat, existiert natürlich. Die Kommission wurde mit sicher nicht ganz dummen Experten von Professoren "gespeist". Wir haben diese Frage so geprüft, wie uns das im zeitlichen Rahmen möglich war. Wir haben auch eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung eingeholt. Ich würde so sagen: Wir sind in der Kommission zu keinem endgültigen Schluss gekommen, sodass wir sagen könnten, wir hätten die beste Lösung für alle aufgeworfenen Fragen gefunden. Insofern hat Herr Stamm Recht.
Nicht ganz klar ist natürlich, ob Herr Stamm mit seinen Ausführungen einfach darauf abzielt, im Rahmen des SVG eine gewisse Begünstigung im Vergleich zum anderen System durchzusetzen. Das wäre mindestens bei der Beratung seines Antrages noch zu klären. Denn es war sicher nicht die Absicht der Kommission für Rechtsfragen, gewissermassen materiell einzugreifen und die Ordnung des Systems in Bezug auf die Höhe der Bussen respektive Geldstrafen umzugewichten.
Herr Stamm hat aber Recht, dass nunmehr Schnittstellen bestehen, die zu fragwürdigen Ergebnissen führen können - ich würde aber sagen: nicht müssen. Denn oft ist es ja so, dass nicht ganz klare Gesetze zu besseren Urteilen führen als ganz klare bzw. materiell falsche Gesetze, die dem Richter die Hand zu fest binden.
Ich ersuche Sie, so der langen Rede kurzer Sinn, dem Antrag der Minderheit Hämmerle zu folgen.
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