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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, in Kenntnis Ihrer Ausführungen möchte ich Sie Folgendes fragen: Bei der Befragung - nicht zuletzt auch von Herrn Urbaniok - entstand der Eindruck, diese Bestimmung könne auch dann zur Anwendung gelangen, wenn aufgrund eines neuen psychiatrischen Gutachtens eine neue Gefahr "zurückkonstruiert" wird, bezogen auf das alte Gutachten oder auf die Ablehnung der Einholung eines Gutachtens durch das Gericht. Können Sie bestätigen, dass es aufgrund dieser Bestimmung selbstverständlich nicht zulässig ist, dass das Ermessen des neuen Gutachters einfach gegenüber dem Ermessen des alten Gutachters den Vorrang erhält?