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Deiss Joseph · Bundesrat · 2006-03-15

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2006-03-15

Wortprotokoll

Im Rahmen der Massnahmen, wie sie der Bundesrat behandelt hat, ging es vor allem um die Frage, ob es möglich ist, aufgrund eines Artikels im Tierschutzgesetz Massnahmen zu ergreifen, die auch die Menschen schützen können. Es ist klar, dass das neue Tierschutzgesetz im Rahmen der Ausbildung und der Prüfung der Tierhalter Massnahmen vorsieht, die mit der neuen Verordnung auch eingeführt werden. Diese Massnahme im Tierschutzgesetz hat wohl in erster Linie das Ziel, die Tiere zu schützen. Aber wie Sie gerade im Fall der Hunde sicher feststellen können, sind die beiden Dinge sehr eng miteinander verbunden, denn es sind doch die eher schlecht gehaltenen und geführten Hunde, die Menschen anfallen. Somit ist es klar, dass auch der Schutz der Menschen vergrössert wird, wenn die Massnahmen im Bereich des Tierschutzes umgesetzt werden. Diese Elemente werden dann aber in der Tierschutzverordnung enthalten sein, welche im Laufe des Jahres erarbeitet wird, damit das neue Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.

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