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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-20

Wortprotokoll

Ein Vergleich zwischen den Sanierungsarten beim Gotthard- und beim San-Bernardino-Tunnel ist nur beschränkt aussagekräftig, weil jede Tunnelsanierung mit den jeweiligen zu erwartenden Behinderungen von den konkreten einzelnen Gegebenheiten abhängt. Bei zweiröhrigen Tunnels kann man eine Röhre sperren und trotz Behinderungen im Gegenverkehr fahren. Ich denke zum Beispiel auch an den Glion-Tunnel. Bei einröhrigen Tunnels kommt es unter Umständen während einer gewissen Zeit zu einer Vollsperrung, damit konzentriert gearbeitet werden kann. Während dieser Zeit werden den Motorfahrzeugfahrern Alternativen angeboten, also Umleitungen oder die Fahrt über den Pass oder der Umstieg auf einen Autozug.

Dass die Diskussion über die Totalsanierung dieses Tunnels in 20 bis 30 Jahren jetzt gesucht wird, steht natürlich vor dem Hintergrund, dass eine zweite Verbindung, eine zweite Röhre, angestrebt wird. Da muss ich einfach sagen, dass das bis jetzt in unserer Verfassung ausgeschlossen wird. Selbst wenn in 30 Jahren ein neuer Tunnel gebaut werden müsste, um den bisherigen total sanieren zu können, dürften die beiden Tunnels gestützt auf die Verfassung je nur einspurig befahrbar sein.

Wenn Sie das ändern wollten, müssten Sie die Verfassung ändern, und Sie wissen, dass der letzte Versuch, das zu machen - der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative -, gescheitert ist.

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