Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-03-20
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-20
Wortprotokoll
Es ist ja vor allem ein Ziel, das hier mit dieser 5. Revision anzustreben ist, nämlich dass mit der Früherfassung ein Arbeitsplatzverlust vermieden werden kann. Ich glaube, das ist die Hauptstossrichtung - und dass nebenbei noch Rentenzusprechungen aufgrund unklarer oder nicht belegbarer Voraussetzungen vermieden werden können. Aber auch das hat ja mit Früherfassung etwas zu tun. Wenn eine Erfassung in der Invalidenversicherung nach einem Jahr oder später erfolgt, wird es eben schwierig, eine Integration anzustreben. Die Meldung, die eine Früherfassung nach sich zieht, spielt eine wesentliche Rolle; das ist ganz klar.
Die Mehrheit geht davon aus, dass die zur Meldung Berechtigten auch davon Gebrauch machen werden, dass die Früherfassung so also zu funktionieren beginnt. Was passiert aber, wenn die erwarteten Meldungen nicht erfolgen? Es gibt ja keine verbindliche Verpflichtung, eine Meldung zu einem frühen Zeitpunkt vorzunehmen. Ein Arbeitgeber sagt vielleicht, er wolle mit dem Betroffenen möglichst nichts mehr zu tun haben, und die Familienangehörigen werden gegen den Willen des Betroffenen sicher keine Massnahmen treffen. Der Arzt denkt allenfalls, dass die Genesung möglich sein werde, und den privaten Versicherungen ist es letztlich egal, weil sie das Problem lösen können, indem sie die Prämien einfach erhöhen.
Ich sage nun nicht, es komme aufgrund des bundesrätlichen Entwurfes und der Mehrheitsfassung so heraus; ich sage nicht, dies könnte die Folge sein. Ich hoffe natürlich auch, dass es nicht der Fall sein wird. Aber Sie haben ein Konzept - und hier muss ich Herrn Fasel ein Stück weit Recht geben -, bei dem eine gewisse Unsicherheit herrscht, was damit dann in der Praxis wirklich passiert.
Damit nun eine gewisse Garantie der Funktionstüchtigkeit dieses Früherfassungskonzeptes gegeben ist, beantragen [PAGE 333] wir anstelle der Meldeberechtigung eine Meldepflicht mit einer vorhergehenden angemessenen Frist von drei Monaten. Diese Pflicht, verbunden mit dem Zeitraum von drei Monaten, soll den Beteiligten vorerst die Möglichkeit geben, das Problem ohne Hilfe der Invalidenversicherung zu lösen. Die Idee unseres Minderheitsantrages - es ist ein Konzept, das die Absätze 2, 3 und 4 umfasst - ist nicht, dass die IV mit dieser Früherfassung überschwemmt wird und die alleinige Verantwortung zu übernehmen hat. Vielmehr sollen die Beteiligten das Problem eines Betroffenen unter dem Eindruck der Meldepflicht erst selbst ernsthaft einer Lösung zuführen können. Erst in zweiter Priorität wird die IV mit den vorgesehenen Massnahmen zum Zuge kommen. Wenn sich nach drei Monaten ein gesundheitlicher Zustand ergibt, der eine Integrationsmassnahme als nicht notwendig erscheinen lässt, kann allenfalls auch darauf verzichtet werden.
Der Mehrheitsantrag hat erstens zur Folge - das sind unsere Bedenken -, dass sich die Betriebe schnell aus der Verantwortung ziehen könnten; das ist nicht zu bestreiten. Zweitens lässt er durch die fehlende Meldepflicht genau die Fälle durch die Maschen fallen, die dringend aufgefangen werden müssten. Allenfalls melden sich Leute dann nicht, welche schon heute Problemfälle darstellen. Wir sind tatsächlich dann gleich weit wie vorher. Wir haben ein schönes Konzept, das nicht greift.
Das gilt natürlich ausgeprägt auch für den Antrag der Minderheit I, den abzulehnen ich Sie dringendst bitten möchte. Wenn die Einwilligung der Betroffenen Voraussetzung für diese Meldung ist, dann dürfte es schwierig sein, das Konzept durchzusetzen. Ich möchte diejenigen, die diesen Minderheitsantrag mitunterzeichnet haben, daran erinnern, dass das auch arbeitsrechtlich nicht haltbar ist. Arbeitnehmer haben das ihnen Zumutbare zu tun, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, dem Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Es gibt Pflichten für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber. Beim Arbeitgeber ist es eine Lohnfortzahlungspflicht, aber beim Arbeitnehmer ist es auch die Pflicht, für den Arbeitsplatz Sorge zu tragen und alles zu tun, damit er diesem gerecht wird und ihn ausfüllen kann; in gewissen Gesamtarbeitsverträgen steht das deutsch und deutlich. So gesehen scheint mir der Antrag der Minderheit I abgelehnt werden zu müssen.
Ich möchte Sie aber bitten - um eine gewisse Sicherheit zu haben, dass dieses Früherfassungskonzept auch funktioniert -, der Minderheit II Ihre Zustimmung zu geben. Deren Konzept ist ein Konzept mit einer Verpflichtung für die Beteiligten; und es schafft die Sicherheit, dass die Früherfassung auch funktioniert.