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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2006-03-20

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion um Eintreten auf die Vorlage. Wir werden in den allermeisten Fällen der Mehrheit folgen.

Die Freisinnigen haben schon seit Jahren dazu aufgerufen, die Entwicklung der Verrentung endlich wirksam zu bekämpfen. Wir müssen erkennen, dass das jetzige Invalidenversicherungsgesetz dem ursprünglichen Grundgedanken, vor allem dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente", bei weitem nicht mehr gerecht wird. Die heutige Invalidenversicherung ist eine Sozialversicherung, deren System im Jahre 1960 für etwa 0,4 Prozent der Bevölkerung gedacht war, die wegen Unfall oder Krankheit umgeschult werden musste, die Hilfsmittel zur Überwindung von Behinderungen brauchte oder schliesslich eine Rente beanspruchen musste. Dabei galt am Anfang der klare Grundsatz: "Eingliederung vor Rente."

Seit den Neunzigerjahren ist die Zahl der Invaliditätsfälle sprunghaft angestiegen. Heute beziehen fast 6 Prozent unserer Bevölkerung eine IV-Rente. Der aktuellen IV-Statistik zufolge wird jede dritte Rente aufgrund eines psychischen Leidens gesprochen. 17 Prozent aller über 60-jährigen Männer - 17 Prozent! - haben heute eine IV-Rente. So geht das doch nicht weiter.

Wir verkennen nicht, dass das verschiedene Ursachen hat. Es ist einerseits der zunehmende Druck in der Arbeitswelt, die abnehmende Integrationsbereitschaft von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es ist eine Erweiterung des Krankheits- und Invaliditätsbegriffs. Es ist aber auch eine grössere Anspruchshaltung des Einzelnen gegenüber dem Sozialstaat. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Invalidenversicherung für gewisse Leute als Arbeitslosenversicherungs- oder Sozialhilfeersatz benützt wird.

Schon lange sorgen wir uns in der FDP nicht nur wegen der massiven Steigerung der Fälle in den letzten zehn Jahren. Es sind die finanziellen Tatsachen, die völlig aus dem Ruder gelaufen sind, und dies, obwohl wir in gesonderten Beschlüssen immer wieder Millionen als Finanzspritzen aus dem Feuerwehrteich der Sozialversicherungen, aus der EO, genommen haben. Die Invalidenversicherung ist in einer absolut desolaten Lage. Sie verschuldet sich seit den Jahren 2003 und 2004 in jedem Jahr mit zusätzlich 1,5 Milliarden Franken. Das heisst, dass jeden Tag rund 4 Millionen Franken neue Schulden dazukommen. Bis Ende 2007 wird das Schuldenloch auf 11 Milliarden angewachsen sein, und dieser finanzielle Schaden bedroht das System unserer Invalidenversicherung, aber nicht nur das. Er belastet nicht nur die IV, er gefährdet auch die AHV, weil diese mit dem gemeinsamen Ausgleichsfonds von IV und AHV für diese Ausfälle hinhalten muss.

Die AHV schliesst heute als Sozialversicherung noch positiv ab, nicht zuletzt dank der Erhöhung des Frauenrentenalters und der guten Lage auf dem Finanzmarkt. Im Ausgleichsfonds sollten aber 100 Prozent einer Jahresausgabe aller Altersrenten sein. Das ist wegen der Schulden der IV schon lange nicht mehr der Fall. Es fehlen bereits etwa 20 Prozent, und in jedem Jahr kommen ohne diese Revision 1,5 Milliarden Franken Schulden dazu, und das Loch zulasten der AHV wird grösser und grösser.

Aber auch die zweite Säule leidet sehr stark unter der Verdoppelung der IV-Renten in den letzten Jahren. Die IV ist für Arbeitnehmende die erste Säule; die zweite ist die berufliche Vorsorge, und das vergisst man häufig, wenn man von der Kostensteigerung der IV spricht. Diese Steigerung hat zu einem enormen Druck auf die Prämien der zweiten Säule geführt. Darunter leiden spürbar sehr viele Arbeitgebende und auch Arbeitnehmende.

Viel zu lange hat das BSV in unseren Augen trotz Ermahnungen vieler Bürgerlicher über Jahre die Augen verschlossen. Es ist für uns nun sehr wichtig, die vorgeschlagenen Systemkorrekturen gutzuheissen. Wir sind überzeugt, dass die Zunahme der IV-Neurenten gebremst werden muss, und unterstützen die vermehrte Wiedereingliederung durch Früherfassung, die verschiedenen Massnahmen der Frühinterventionen, Anpassung des Arbeitsplatzes, Arbeitsvermittlung, soziale und berufliche Rehabilitation und weitere Massnahmen. Damit soll bewirkt werden, dass ganz oder teilweise arbeitsunfähige Personen ihren Arbeitsplatz behalten oder im gleichen Betrieb einen anderen antreten [PAGE 322] können. Wir lehnen aber die wenig sinnvolle Forderung nach generellen Quoten für Behindertenarbeitsplätze ab, da wir dies vor allem für die KMU nicht als umsetzbar betrachten. Wir befürworten eine Mitwirkungspflicht bei den Abklärungen und Umschulungsmassnahmen. Wer sie verweigert, muss unserer Ansicht nach zu Recht mit Kürzungen oder Streichungen von Leistungen der Versicherung rechnen.

Bereits bei der 4. Revision wollte unsere Fraktion eine strengere Fassung des Begriffs der Invalidität und des Rentenanspruchs, um den Zugang zu einer Rente zu erschweren. Die IV ist eine Volksversicherung geworden, die zu grossen Teilen an Lohnbeiträge geknüpft ist. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass die Mindestbeitragsdauer von einem auf drei Jahre erhöht wird. Wir finden es auch verantwortbar, dass die Attraktivität dieser Versicherung mit gezielten Sparmassnahmen vermindert wird. So soll der Karrierezuschlag, die angenommene stete Lohnerhöhung wie im früheren Beruf, aufgehoben werden; und die Zusatzrenten sollen auch bei den laufenden Renten gestrichen werden, da für Hilfe im Alltag durch den Partner oder die Partnerin ja seit der 4. Revision die Hilflosenentschädigung vermehrt als Assistenzentschädigung beansprucht werden kann.

Es ist für uns wichtig, dass die Vorlage aufgeteilt wurde in einen Teil 1, den materiellen Teil, und einen Teil 2, der die Zusatzfinanzierung regelt. Auf Initiative der FDP haben die Bundesratsparteien der Teilung der Vorlage in Absprache zugestimmt. Die Sparmassnahmen sind einschneidend, aber nötig, das ist uns klar. Ebenso klar ist aber, dass sie zur Sanierung dieses Sozialwerkes nicht genügen und dass es Zusatzmittel brauchen wird. Wir können aber jetzt schon sagen, dass wir für die Erhöhung der Lohnbeiträge wenig Verständnis haben.

Wenn es hier schon um die dringende Sanierung der IV geht, deren Massnahmen in der ersten Phase keine grossen Einsparungen bringen, sondern durch die wichtige Früherfassung und Frühintervention zusätzliche, wenn auch nötige und begründbare Mehrkosten verursachen, so ist es für uns völlig unverständlich, dass sich der Bund gleichzeitig mit einer Senkung seines Beitrages an die IV vor der Verantwortung, die er jetzt hat, drücken will. Deshalb ist es richtig, dass die Kommission hier Einhalt geboten hat. Wir werden zusätzliche finanzielle Mittel brauchen; die IV lässt sich nicht mehr einfach mit strukturellen Massnahmen und Einsparungen auf gesunde Füsse stellen. Unsere Fraktion wird darüber entscheiden, wenn der materielle Teil entschieden ist. Wir als Parlament haben diesen Auftrag eigentlich im Mai 2004 vom Stimmvolk erhalten, als dieses zur Zusatzfinanzierung ohne den vorherigen Tatbeweis, dass auch Massnahmen im Leistungsbereich erfolgen, klar Nein sagte.

Die IV-Revision ist ja für fast alle in diesem Saal dringlich. Auch viele Invalidenverbände anerkennen, dass die heutige Lage dieser Sozialversicherung ein Missstand ist, doch dürfen wir nun bei der Umsetzung keine kalten Füsse bekommen. Viele hier sagen, sie seien für einen Umbau, aber nicht für einen Abbau. Da müssen wir uns einfach bewusst sein, dass ein Umbau ohne Abbau nicht möglich ist: Wenn ich auf der einen Seite etwas, was berechtigt ist, dazutun will, muss ich auf einer anderen Seite etwas wegnehmen. Für die dort ist das ein Abbau. Diese Ehrlichkeit brauchen wir.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den Nichteintretensantrag abzulehnen und auf diese wichtige Sanierung der Invalidenversicherung einzutreten.