Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-20
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-20
Wortprotokoll
Frau Vermot erkundigt sich, wann die Vorschläge der Expertenkommission im Zusammenhang mit internationalen Kindesentführungen gesetzlich umgesetzt und dann auch in Kraft gesetzt werden können.
Der Bundesrat hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Optimierung der Verfahren bei Kindesentführungen zur Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten. Warum bis Ende Jahr? Geplant ist, Ihnen die Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung - denn alles, was wir tun, muss mit diesem Übereinkommen in Übereinstimmung sein - vorzulegen, gemeinsam mit der Umsetzung und Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern. Dieses ist in diesem Zusammenhang mit einzubeziehen, andernfalls müssten wir kurz nach Erlass wieder ein neues Gesetz machen. Darum soll beides in einer einzigen Vorlage zusammengefasst werden.
Die Expertenkommission, die ihre Arbeit vorgelegt hat, hat ausdrücklich begrüsst und gefordert, dass das Vorhaben des Bundesrates, dem Kindesschutzübereinkommen beizutreten, und die Vorschläge der Expertenkommission zusammengefasst werden. Der Bundesrat hat sich für eine effiziente Vorgehensweise entschieden. Von einer Verzögerung der Gangart kann keine Rede sein. Ich muss Ihnen auch sagen, dass der vorgegebene Termin von Ende Jahr für die Betreffenden ein äusserst knapper Termin ist. Da darf nicht viel passieren und nicht viel schief gehen.
Will man die Vorschläge der Expertenkommission zu den Kindesentführungen umgehend umsetzen, so bedingt dies ein getrenntes Vorgehen: Zuerst geht es um die Vorlage zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und später um eine neue Vorlage mit der Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern. Dies würde wohl für die Kindesentführungsbestimmungen eine Zeitersparnis von einem halben Jahr ermöglichen, hätte aber die Konsequenz, dass das Parlament später, kurz hintereinander, neue Rechtsbestimmungen im selben Rechtsgrund beraten und anwenden müsste und dass das frühere Gesetz wieder geändert werden müsste. Das erscheint im Lichte einer vernünftigen Gesetzgebung und einer vernünftigen Anwendungspraxis nicht überzeugend. Vielmehr soll mit einem koordinierten Vorgehen das Instrumentarium im Bereich des internationalen Kindesschutzes wirkungsvoll verbessert werden.
Zusammenfassend darf wohl auch gesagt werden, dass allein die Untersuchungen durch die eingesetzte Expertenkommission natürlich einen wesentlichen Zweck bereits erreicht haben, nämlich die Thematisierung des Wohls des Kindes und die Sensibilisierung dafür bei diesen Kindesentführungsfällen. Wir werden aber alles tun, um so rasch wie möglich diese Vorlagen unter Dach und Fach zu bringen.