Fasel Hugo · Nationalrat · 2000-09-25
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2000-09-25
Wortprotokoll
Das Schweizervolk hat zu Beginn dieses Jahres die bilateralen Verträge grossmehrheitlich angenommen. Damit wird auch der freie Personenverkehr in Kraft treten, der auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen haben wird.
In diesem Geschäft geht es um die Anpassungen im Krankenversicherungsbereich, nämlich um die Prämienverbilligung für Personen in schwierigen, in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, die im Ausland wohnen. Diese Verbilligungen gehen zu zwei Dritteln zulasten des Bundes und zu einem Drittel zulasten der Kantone. Die Hauptfrage ist, wie die Durchführung organisiert werden soll. Hier hat man festgelegt, dass dort, wo ein Anknüpfungspunkt in einem Kanton besteht - insbesondere bei Grenzgängern, Grenzgängerinnen und ihren Familienangehörigen -, dies über die Kantone geschehen soll. Dort wo dieser Anknüpfungspunkt nicht gegeben ist, beispielsweise wenn jemand als Rentner oder Rentnerin im Ausland wohnt, soll dies über die Bundesebene stattfinden.
Die grüne Fraktion empfiehlt Zustimmung zu dieser Vorlage, weil der Bundesrat hier konsequent und zügig vollzieht, was die Schweiz über die bilateralen Verträge als Verpflichtung und Aufgabe eingegangen ist.
Wir können auch feststellen, dass die Kosten für diese Prämienverbilligungen nicht so hoch ausfallen, wie das seinerzeit, noch vor der Abstimmung über die bilateralen Verträge, befürchtet wurde. Wir stellen fest, dass Leute aus Ländern wie Italien, Deutschland, Österreich - unseren Nachbarländern, aus welchen wir viele ausländische Personen in der Schweiz haben, die auf der anderen Seite der Grenze wohnen - von ihren dortigen Krankenversicherungssystemen Gebrauch machen werden, weil dies wesentlich günstiger ist als das schweizerische System und deshalb die Schweiz hier kaum Prämienverbilligungen zu bezahlen haben wird.
Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb Zustimmung zur Vorlage und ist auch damit einverstanden, dass die Kantone bei der Durchführung mit einbezogen werden, anstatt dass - wie das teilweise gewünscht wurde - alles dem Bund [PAGE 972] überbürdet würde, denn wir haben bei der Prämienverbilligung ein föderales System. Folgendes kommt hinzu: Wenn wir die Prämienverbilligung nur über den Bund durchführen würden, würden wir gewisse Personen ungleich behandeln. Wir hätten eine Ungleichbehandlung von Personen mit gleichem Einkommen, einzig und allein deshalb, weil die einen die Prämienverbilligung durch den Bund erhielten und die anderen durch die Kantone.
Namens der grünen Fraktion empfehle ich Ihnen, für Eintreten zu stimmen und der ganzen Vorlage zuzustimmen.