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AB 63712

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21

Wortprotokoll

In Artikel 12 geht es um die Übernahme der Kosten von medizinischen Massnahmen, die sich nicht auf die Behandlung des Leidens an sich beziehen, sondern unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet sind. Bisher wurden diese Leistungen von der IV übernommen.

Der Bundesrat und auch die Kommissionsminderheit schlagen nun vor, diese Bestimmung aufzuheben. Es bestehen seit Jahren Probleme bei der Abgrenzung medizinischer Massnahmen zu Eingliederungszwecken von solchen, die der Behandlung des Leidens an sich dienen. Seit der Einführung des Krankenversicherungsobligatoriums ist zudem die gesamte Bevölkerung der Schweiz zwingend für medizinische Massnahmen bei gesundheitlichen Schäden, ungeachtet der Ursache, versichert. Die bisher von der IV übernommenen medizinischen Massnahmen würden also neu von der Krankenversicherung übernommen.

Nicht aufgehoben werden demgegenüber die medizinischen Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen. Diese stellen den weitaus grössten Teil im Umfang von rund 90 Prozent der medizinischen Massnahmen der IV dar und sollen auch weiterhin durch die IV finanziert werden. Mit der Bundesratslösung können die Probleme bei der Abgrenzung zwischen den Leistungen der IV und jenen der Krankenversicherung im medizinischen Bereich gelöst werden.

Ich bitte Sie daher, den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

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