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preparatory:AB 63783

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der grünen Fraktion, hier der Minderheit zuzustimmen und die Einarbeitungszuschüsse längstens während eines Jahres zu gewähren und nicht nur während sechs Monaten, wie das die Mehrheit wünscht. Die Teilfinanzierung des Lohns während der Einarbeitungs- und Anlernzeit ist eine der effizientesten Eingliederungsmassnahmen. Die Grünen messen die ganze IV-Revision an den konkreten Massnahmen, die wir im Gesetz festschreiben, um die Integration auch wirklich voranzutreiben.

Mit der vorliegenden Gesetzesrevision soll die Eingliederung möglichst erleichtert werden. Deshalb muss die [PAGE 358] Auszahlungsdauer für die Einarbeitungszuschüsse auf ein Jahr ausgedehnt werden. Denn es braucht eben Anreize für die Arbeitgeber, behinderte Personen wieder anzustellen. Ich verstehe überhaupt nicht, warum die rechte Seite, die bürgerliche Seite, hier diesen Antrag bekämpft. Denn wenn wir es mit der Integration ernst meinen, unterstützen wir diese massvolle Massnahme im Interesse der Arbeitgeber, dass wir diese Zuschüsse während eines Jahres ausbezahlen können.

Es ist ja nicht so, wie in der Kommission auch immer wieder behauptet wurde, dass wir damit einfach die Dauer auf ein Jahr verlängern würden. Wenn es gerechtfertigt ist, die Einarbeitungszuschüsse nur während sechs Monaten auszuzahlen, dann macht man das eben. Aber es gibt Fälle, in denen es durchaus sinnvoll sein kann, diese Einarbeitungszuschüsse während eines Jahres auszubezahlen; wenn sich beispielsweise eine behinderte Person in ein neues Gebiet einarbeiten muss. Es geht bei diesem Antrag nicht darum, das System der vorliegenden IV-Revision zu ändern, sondern es geht darum, dass wir eine sinnvolle Verlängerung im Gesetz festschreiben.

Ich beantrage Ihnen also im Namen der grünen Fraktion, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.