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AB 63852

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Nur sehr kurz, das Wesentliche ist gesagt worden: Diese ausserordentlichen Renten sollen nicht exportiert werden können, weil das auch ein Präjudiz sein könnte für die Behandlung weiterer solcher Themen im Zusammenhang mit der EU, beispielsweise für den Export der Hilflosenentschädigung. Das wollen wir nicht; es wäre auch nicht gerechtfertigt, weil hier ja keine Beiträge bezahlt werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir sozusagen zwei Auslandthemen haben, hier in Artikel 39 den Export der ausserordentlichen Renten, nachher in Artikel 46 die Reduktion der Renten um die Kaufkraft im Ausland. Ich möchte uns schon hier positionieren: Wir wollen nicht zu grosszügig sein mit dem Export der ausserordentlichen Renten ins Ausland; das ist sicher nicht gerechtfertigt. Wir wollen aber auch nicht so kleinlich sein und nachher die Auszahlungen ins Ausland der Kaufkraft anpassen. Wir werden uns also zwischen der Kleinlichkeit und der übertriebenen Grosszügigkeit positionieren. Das auch als Vorschau auf Artikel 46.

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