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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-03-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Ich möchte Sie namens der SVP-Fraktion bitten, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Wenn die Revision nach vier Jahren nicht greift, ist nicht eine Schuldzuweisung ohne Kenntnis der nach vier Jahren vorliegenden Resultate vorzunehmen, sondern dann ist eine neue Revision ins Auge zu fassen, unter Einbezug all der Fehler, die möglicherweise passiert sind. Es ist nicht ganz unberechtigt, wenn man sagt, diese Vorlage sei mit Unsicherheiten behaftet. Dies zu sagen hat seine Berechtigung, weil die Vorlage neue Wege beschreitet und weil die Revision nur funktioniert, wenn die IV-Stellen und die Ärzte gewillt sind, das Motto "Eingliederung vor Rente" anzuwenden und durchzusetzen. Die Massnahmen sind mit dem notwendigen Einsatz der betreffenden Personen zu vertreten. Das bedingt eine geänderte Ausrichtung der Arbeit der Versicherung.

Der Prämienzahler darf von den Empfängern der Prämie eine Leistung erwarten, die hinausgeht über die Verwaltung des Problems und die Feststellung, ob die Ausbezahlung einer Rente in Aussicht zu nehmen ist und ob Bemühungen für eine Eingliederung zu leisten sind. Das sind neue Elemente, die Aufnahme in diese Vorlage gefunden haben. Die Aufnahme dieser Elemente in die Vorlage bedingt, dass die IV-Stellen - die Beauftragten - sie auch umsetzen, und zwar in einer anderen Art und Weise, als sie bis heute Vorgaben umgesetzt haben. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, die Sache auszubaden, wenn der Versicherer und die Beauftragten schlechte Arbeit geleistet haben. Dieser Antrag sagt eigentlich nichts anderes: Egal, was geschieht, am Schluss wird entschieden, dass die Betriebe Quoten, Zwangsmassnahmen oder was auch immer dann folgt zu erleiden haben. Wenn es nicht funktioniert - wie gesagt, entsprechende Befürchtungen sind nicht ganz unberechtigt, eine gewisse Gefahr besteht -, ist eine neue Revision unter Einbezug aller Probleme vorzunehmen.

Wir lehnen es aus diesem Grund übrigens vorläufig auch ab, neue Gelder zu sprechen. Es scheint nicht angebracht, Mittel zu sprechen, ohne die Resultate dieser Revision zu kennen. Wir wollen eine klare Verbesserung. Es muss der Beweis erbracht werden, dass die Gesetzesänderungen und die Massnahmen, die ergriffen worden sind, tauglich sind. Es braucht eine verbesserte Eingliederung und eine Reduktion der Zahl der Neurenten um 20 Prozent, wie sie der Bundesrat in Aussicht gestellt hat. Es brauchen keine vorweggenommen Verpflichtungen der Arbeitgeber konstruiert zu werden. Diese Revision muss weder mit neuen bleibenden [PAGE 409] Mitteln noch mit Anstellungsverpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt abgesichert werden.

Dieser Antrag ist verfehlt. Er ist verwerflich, weil er zum Ausdruck bringt, dass die Ziele nicht mit Konsequenz und Engagement erreicht werden sollen, und es scheint uns klar zu sein, dass man nicht mit einem Anstellungszwang mangelnde Leistung der Versicherung irgendwann später kompensieren lassen kann.

Ich bitte Sie, diesen Einschub ins Gesetz - in den Übergangsbestimmungen - zu streichen und damit der Minderheit zuzustimmen.