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Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-22

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. Ich nenne sieben Gründe:

1. Der Begriff "unklare Kausalität" - man hat es selber schon eingeräumt - ist eben selber unklar. Die Übergangsbestimmung enthält auch keine Norm der Delegation an den Bundesrat, damit er diesen völlig unklaren Begriff allenfalls definieren könnte. Bei der zu erwartenden Rechtsmittellawine gegen die Revisionsentscheide würden somit die Richter entscheiden, was darunter zu verstehen sei. Juristenfutter statt Rechtssicherheit wäre das Ergebnis. Aus diesen Gründen genügt auch ein reiner Willensappell nicht, wie er von Herrn Stahl vorgetragen worden ist. Das hiesse nämlich, die ganze Vorlage in diesem Punkt auf ein gesinnungsethisches Abstellgeleise zu schieben.

2. Halten wir uns das Geschäftsvolumen vor Augen. Die IV-Stellen fällen pro Jahr über 400 000 Leistungsentscheide. Zu den rund 50 000 erstmaligen Rentenentscheiden - davon sind etwa 42 Prozent negativ - kommen nochmals rund 50 000 Revisionsverfahren. Es gibt hier ganz klar ein logistisches Problem: Da ja die IV-Stellen bei Annahme eine per Gesetz zeitlich klar bestimmte Bearbeitungsfrist für die Revisionen haben, werden sie alle anderen Geschäfte liegen lassen müssen. Das ist offensichtlich nicht sinnvoll.

3. Die Bearbeitung innert sechs Monaten ist gar nicht immer möglich. Vergessen wir nicht: Die Eingliederung kann in der IV schneller als heute vonstatten gehen, wenn die IV-Stellen die Eingliederungsfälle grosszügiger und summarischer behandeln und bewusst das Risiko eingehen, dass halt auch einmal eine Person mit einem geringeren Gesundheitsschaden berufliche Massnahmen erhält. Die Prüfung der Rentenfrage aber - vergessen wir das nicht - ist auch nach der 5. IV-Revision zeitaufwendig, weil komplex, anspruchsvoll und von hoher finanzieller Relevanz. Unsauberes Arbeiten bringt entweder viele Renten oder dann eine Prozesslawine, da sich die Versicherten ein quasi standrechtliches Verfahren nicht werden gefallen lassen.

4. Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar und würde wiederum Richterrecht en masse provozieren.

5. Das BSV kann die IV-Stellen auch ohne gesetzliche Grundlage anhalten, den Revisionszyklus zu beschleunigen und dazu das dafür notwendige zusätzliche Fachpersonal bewilligen. In jenen Fällen, in denen sich der Sachverhalt verändert hat, kommen die neuen Normen zur Anwendung.

6. Die neuen Verfahrensvorschriften sowie die neuen Eingliederungsinstrumente kommen unmittelbar ab Inkrafttreten zur Anwendung. Es ist also so oder so davon auszugehen, dass sich der Revisionsmodus ändert und mithin auch im Rahmen der Revision bessere Eingliederungsresultate und hoffentlich Rentenreduktionen erzielt werden können. Dafür braucht es aber keinen Minderheitsantrag.

7. Der Antrag Bortoluzzi läuft Gefahr, kontraproduktiv zu sein. Wenn sich nämlich das Gleiche einstellen würde wie bisher, riskieren wir, dass nach der Revision mehr Renten gesprochen werden als zuvor. Da hilft auch der vorgesehene Text nichts, wonach die neuen Bestimmungen in den Revisionsfällen anzuwenden wären. Das zeigt die bisherige Statistik. Genau so ein Eigentor wollen wir Herrn Bortoluzzi als bewährtem Vorstopper des FC Nationalrat, aber auch der ganzen IV ersparen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit nicht stattzugeben.