Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-03-22
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen hier mit einer Minderheit die Überprüfung von bestehenden Renten auf fünf Jahre zurück. Es ist ja offensichtlich: In den vergangenen Jahren haben Rentenzusprechungen in der IV Einzug gehalten, die nicht gesetzeskonform sind. Anders ist die Entwicklung bei den seit 1990 gestiegenen Rentenzahlen nicht zu erklären. Es hat in diesem Zeitraum praktisch eine Verdoppelung stattgefunden. Wir haben dazu einmal einen Expertenbericht erhalten. In diesem Expertenbericht wird als zentrale Erkenntnis festgehalten: "Bis ins Jahr 2000 hatte die Aufsichtstätigkeit des BSV kaum eine Wirkung hinsichtlich eines einheitlichen Vollzuges der IV und gesetzeskonformer Leistungsentscheide. Trotz verstärkter Aufsichtstätigkeit des BSV seit 2000 ist die Wirkung nicht optimal." Das die zentrale Aussage eines Expertenberichtes.
Diese Revision wirft nun natürlich auch die Frage auf, wie diese heute klar sichtbaren Mängel der Vergangenheit einer Überprüfung unterzogen werden können. Der Bundesrat hat ja vor Inangriffnahme der 5. IV-Revision das Ziel einer 20-prozentigen Senkung der Rentenzugänge genannt. Es gab unter den professionellen Beschäftigten in der IV teilweise Empörung und Konsternation. Sie sagten, das sei eine Sozialabbaumentalität des Bundesrates. In der Zwischenzeit können wir feststellen: Die Zahl der Zugänge ist innert zwei Jahren ohne Revision um 18 Prozent zurückgegangen. Ein besserer Beweis dafür, dass Renten zugesprochen wurden, die eine genaue Überprüfung verdienen, kann wohl nicht erbracht werden.
Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zuhauf Beispiele gesehen, die zeigen, dass es eben notwendig ist, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Ich kann Ihnen mindestens ein Beispiel noch vorlesen; das Papier ist kürzlich bei mir eingetroffen. Es geht um eine junge ledige Frau, 25-jährig, aus dem Kosovo, die seit einem Jahr 100-prozentige IV-Rentnerin ist. Ich kann hier aus dem IV-Dossier zitieren: "Die psychogene Störung wird als kulturell geprägte Ausdrucksform von Belastungen im persönlichen und sozialen Bereich angesehen." Was spricht gegen eine Besserung des Gesundheitszustandes dieser Frau? Gemäss IV-Dossier sind dies "die nicht geglückte Integration in die Arbeitswelt und in die Schweiz, das Rollenvorbild des Vaters mit IV-Berentung, die soziale Akzeptanz im familiären und kulturellen Umfeld, die Verleugnung psychosomatischer Zusammenhänge, die schlechte Schlafhygiene - dauerndes nächtliches Zusammensein mit Landsleuten". Das ist ein Beispiel einer Frau, das vor einem Jahr zu einer 100-prozentigen IV-Rente geführt hat! Solche Beispiele, die ich zuhauf gesehen habe, haben mich auch veranlasst, diesen Antrag zu stellen, einmal die Rentenzusprechungen der vergangenen fünf Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen.
Mein Antrag zielt darauf ab, dort, wo eine Eingliederung und Massnahmen noch erfolgversprechend sein könnten, diese Möglichkeit zügig einer Überprüfung zu unterziehen. Man hat mein Anliegen bereits in der Kommission mit der Begründung abgelehnt, dass dies zu aufwendig wäre. Ich bezweifle dies; denn es handelt sich vor allem um jene Fälle, bei denen eine unklare Kausalität vorliegt, die Zusammenhänge zwischen medizinischer Begründung und Arbeitsunfähigkeit also nicht klar gegeben sind. Es sind diese Fälle, die angesehen werden müssen. Die IV-Stellen sind zweifellos in der Lage, diese Abgrenzung vorzunehmen und die Untersuchung auf diese Fälle zu beschränken. Wenn ich Ihnen heute so zugehört habe, gehe ich jetzt davon aus, dass es ja nicht gerade 10 000 oder 20 000 Fälle sind, sondern doch eher weniger. Es würde sich lohnen, einmal diese Praxis der vergangenen fünf Jahre genauer unter die Lupe zu nehmen.