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AB 64043

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Hier handelt es sich für uns nicht um einen Dekorationsartikel, wie wir ihn vorher hatten, sondern hier ist es wirklich ein Artikel, der Fleisch am Knochen hat, der für diese IV-Revision wichtig ist.

Wir werden die Mehrheit unterstützten, und wir stehen dazu, dass es sich hier um eine wichtige Sparmassnahme handelt. Aber wir möchten diese Sparmassnahme nicht isoliert betrachten, sondern in einem gewissen Zusammenhang mit anderen Sozialversicherungen. Sie erinnern sich, dass wir bei der AHV die Zusatzrenten gestrichen haben. Das heisst, wir haben, als wir Erziehungs- und Betreuungsgutschriften einführten - was eigentlich Ersatzeinkommen für die Frauen bedeutete -, die Zusatzrenten gestrichen, weil das ganz klar bedeutet, dass eine Frau nicht einfach eine Zahlung erhält, nur weil ihr Ehepartner ins Pensionsalter kommt. Genau analog handeln wir bei der Zusatzrente der IV. Wir haben in der letzten Revision die Assistenzentschädigung eingeführt, die wir aus verschiedenen Gründen in die Hilflosenentschädigung integriert haben; und das heisst, wenn eine Frau, wie das vorher Frau Schenker deutlich geschildert hat, für ihren Mann diese Hilfe leistet, dann erhält sie nicht Geld über die Zusatzrente, sondern sie erhält Geld über diese Hilflosenentschädigung.

Nach der 4. Revision haben wir die Zusatzrente bei den neuen Renten gestrichen. Nun haben wir bei den bisherigen Renten jetzt zwei verschiedene Zahlungen (Zusatzrente und Assistenzentschädigung) für eigentlich genau dasselbe. Es ist so, dass Härtefälle entstehen können, wenn wir diese Zusatzrenten streichen, aber dafür gibt es Ergänzungsleistungen, die bei Bedarf beansprucht werden können. Weil hier die Ergänzungsleistungen greifen, ist es auch nicht ein Abschieben in die Sozialhilfe. Die Ergänzungsleistungen übernehmen ja konkret gewisse Aufgaben und sind dazu da, dort zu helfen, wo es nötig ist.

Dieses "Abschieben in die Sozialhilfe" ist ein Begriff, der an verschiedenen Orten in dieser Debatte auf den Tisch gebracht wurde. Da muss ich Ihnen sagen, dass diese ganze IV-Revision gewisse Kosten bei der Sozialhilfe auslösen wird; aber die Sozialhilfe hat auch sehr viele Fälle in die IV abgeschoben, um sich zu entlasten. Wir haben am Anfang gesagt, die IV müsse auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt werden. Sie ist nicht Sozialhilfeersatz und nicht Ersatz für Leistungen der Arbeitslosenversicherung, sie ist ganz klar für Leute gedacht, die wegen einer Behinderung oder eines Leidens trotz Umschulung und trotz versuchter Integrationsmassnahmen ihren Lebensunterhalt nicht weiter selber bestreiten können.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und auch den Vermittlungsantrag Meier-Schatz abzulehnen. Danach würden wir in einer Übergangslösung über 15 Jahre die Zusatzrenten noch weiterführen. Das ist nicht richtig, weil wir mit der 4. Revision die Assistenzleistungen eingeführt haben.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.