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Binder Max · Nationalrat · 2006-03-22

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-22

Wortprotokoll

Die vom Ständerat am 6. Dezember 2005 diskussionslos angenommene Motion, die heute hier vorliegt, verlangt die Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug. Der Bundesrat hat die Motion mit seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2005 zur Annahme empfohlen. Wir haben heute schon einiges über die IV gehört, deshalb kann ich mich hier in Bezug auf diese Geschichte eigentlich relativ kurz fassen.

Die IV verzeichnet seit den Neunzigerjahren ein starkes Rentenwachstum. Die Wahrscheinlichkeit, eine Rente zu beziehen, ist zwischen 1992 und 2004 von 3,2 auf 5,2 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gestiegen. Infolge dieser Entwicklung ist die IV in eine höchst beunruhigende finanzielle Schieflage geraten. Ende 2004 betrug die Verschuldung der IV über 6 Milliarden Franken - wir haben es gehört -, heute sind es etwa 8 Milliarden Franken. Die Aussichten sind düster, wird doch für Ende 2007 eine Verschuldung von etwa 11 Milliarden Franken prognostiziert.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung führte die GPK des Ständerates eine Untersuchung zu ausgewählten Aspekten der IV durch. Sie verschaffte sich in einem ersten Schritt einen Überblick über die einzelnen Faktoren des Rentenwachstums. Aufgrund der Resultate beschloss die Kommission, die Rolle des Bundesamtes für Sozialversicherung in der IV vertieft zu evaluieren. Zum einen wurde untersucht, wie das BSV seit 1995 die Aufgaben im Bereich der Aufsicht über die kantonalen IV-Stellen ausgeübt hat und wie die Wirkung der Aufsicht zu beurteilen ist. Im Weiteren ging die Kommission der Frage nach, wie das BSV seine Aufgabe wahrnimmt, die Gesetzgebung im Bereich der IV im Rahmen der 4. und 5. IVG-Revision weiterzuentwickeln.

Die Untersuchung hat gezeigt, dass das BSV seine fachliche Aufsichtsfunktion bis ins Jahr 2000 ungenügend wahrgenommen hat. Aber nicht nur die Aufsicht des BSV war unzureichend, sondern auch die damalige politische Führung und Aufsicht des Bundesrates über das BSV. Erst Ende der Neunzigerjahre wurde mit der Verbesserung der Aufsicht begonnen. Die GPK des Ständerates stellt in ihrem Bericht vom 19. August 2005 zwar fest, dass sich in der IV die Aufsichtssituation verbessert hat, jedoch noch weit von einer professionell geführten und modernen Aufsicht entfernt ist. Es fehlt vor allem eine umfassende fachliche Aufsichtsstrategie des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die von der Kommission festgestellten Aufsichtsdefizite führten zu der heute vorliegenden Motion der GPK des Ständerates.

Soeben haben wir die Beratung zur Revision der IV als Erstrat abgeschlossen. Darin sind einige Verbesserungen enthalten, welche die Motion eigentlich auch zum Ziel hat. Ich erwähne hier nur das Qualitätsmanagement, die wirkungsorientierte Steuerung und auch die verstärkte Aufsicht. Sie könnten mir jetzt sagen, damit sei die Motion erfüllt. Aber dem ist keineswegs so. Einige Mosaiksteine sind zwar gesetzt; die Forderung der Motion nach einer Gesamtstrategie ist aber nicht erfüllt. Ich glaube auch, dass sie im Rahmen der IV-Gesetzesrevision gar nicht erfüllt werden kann. Es braucht hier andere Instrumente.

Ihre Kommission hat sich auch mit dem Inhalt der Motion eingehend befasst. Sie ist im Grundsatz mit dem Text einverstanden. Allerdings möchten wir im zweiten Satz der Motion eine Klärung anbringen. Während im ersten Satz ein klarer Auftrag für eine Gesamtstrategie zur fachlichen und administrativen Aufsicht über den Vollzug der IV erteilt wird, fordert der zweite Satz eine Strategie, die "die zentralen Prozesse und Leistungen der IV definieren" soll. Es geht in diesem zweiten Satz also nicht um Aufsicht, sondern um das Definieren von Leistungen. Ihre Kommission ist aber klar der Meinung, dass das Gesetz die Leistungen definiert, es in diesem zweiten Satz also um Kontrolle und Aufsicht gehen muss. Es kann nicht Aufgabe der Kontrollinstrumente sein, Leistungen zu definieren. Sie sind dazu da, darauf zu achten, dass die im Gesetz definierten Leistungen exakt erbracht werden und dass auch die angewendeten Prozesse stimmen.

Wir haben bewusst auf die Möglichkeit verzichtet, den Text zu ändern, die uns das Parlamentsgesetz gibt, um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern. Wenn auch gewisse Elemente mit der Revision heute erfüllt sind, sind in einer Gesamtstrategie weitere Forderungen zu erfüllen. Ich erwähne zum Beispiel Evaluationsfragen im Vollzug, in der Aufsicht, Fragen der wissenschaftlichen Auswertung oder auch internationale Quervergleiche in Fachgebieten.

Wir nehmen gerne zur Kenntnis, dass der Ernst der Lage im Departement und im BSV durchaus erkannt worden ist und [PAGE 418] dass entsprechende Massnahmen zum Teil bereits eingeleitet worden sind. Man hat uns auch gesagt, Teile dieser Motion seien mit eingeleiteten Massnahmen auf dem Weg der Erfüllung.

Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, die Motion - mit dieser kleinen Bemerkung zum zweiten Satz - anzunehmen und damit auch dem Wunsch des Bundesrates um Annahme zu entsprechen.