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Vollmer Peter · Nationalrat · 2006-03-23

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Es wurde bereits in der Eintretensdebatte erwähnt: Hier handelt es sich um einen gewichtigen Artikel. Sicherheitsrelevante Aspekte sind wichtige Aspekte, das kann man nicht genug betonen. Es sind sich alle einig, Mehrheit und Minderheit, dass die Sicherheit ein wichtiges Gut ist und, ich sage jetzt, gerade auch im Interesse der Branche; gerade auch, weil diese Branche im Wettbewerb steht, weil die Öffentlichkeit ausgesprochen sensibel auf alle Ereignisse reagiert, die irgendwo mit der Sicherheit zu tun haben. Deshalb muss die Sicherheit oberste Priorität haben.

Die Minderheit, die ich hier vertrete - und es ist ganz wichtig, das festzustellen -, stellt mit ihrem Antrag weder das Anforderungsniveau noch die Nachweise im Sinne einer risikoorientierten Sicherheit infrage. Die Anforderungen an die Sicherheit werden damit überhaupt nicht geritzt und infrage gestellt. Das muss hier deutlich betont werden. Es geht hier nur um die Verfahren.

Einige können jetzt denken, ich würde aufgrund meiner Interessenbindung einfach nur Sonderinteressen vertreten. Neben meiner Tätigkeit als Direktor des Verbandes öffentlicher Verkehr (VÖV) leite ich ja gleichzeitig auch die Seilbahnen Schweiz, dass das hier auch gesagt sei. Aber gerade weil ich in dieser Branche tätig bin, kenne ich diese Probleme, und ich kenne leider auch die unrühmlichen Beispiele und Erfahrungen vieler Unternehmungen im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren. Das muss hier eben deutlich gemacht werden. Der Antrag der Minderheit führt weder zu einer Privatisierung noch zu einer Selbstregulierung der Branche, wenn es um die Sicherheitsanliegen geht. Es ist kein Privatisierungs- und auch kein Selbstregulierungsartikel. Wir verlangen nichts anderes als das, was auch in der europäischen Seilbahnrichtlinie vorgesehen ist und sich jetzt nach und nach in allen Ländern durchsetzt.

Worum geht es? Es geht um das sogenannte Vier-Augen-Prinzip anstelle des heutigen Sechs-Augen-Prinzips. Die Bewilligungsbehörde, wie wir sie heute haben und wie sie weiterexistieren soll, ist nämlich geneigt - nicht zur Erhöhung der Anlagensicherheit, sondern zu ihrer eigenen Verantwortungsabsicherung -, immer noch neue, teure und zeitraubende Nachweise zusätzlich zu verlangen. Das kostet sehr viel Zeit und Geld, und damit kann sich die Bewilligungsbehörde dann eben absichern, dann kann sie quasi ihre Verantwortung stützen.

Der neue Vorschlag will jetzt, dass die Prüfung und Kontrolle der sicherheitsrelevanten Aspekte durch akkreditierte Stellen erfolgen soll. Akkreditiert zu sein ist mit sehr hohen Hürden verbunden. Es ist das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (Metas), das diese Akkreditierung gewährt. In der Schweiz gibt es heute ganze zwei akkreditierte Stellen: das Bundesamt für Verkehr selber und die Kontrollstelle des kantonalen Konkordates. In Deutschland sind es beispielsweise die TÜV, die kennen Sie. Es will doch niemand behaupten, die Konkordatsstelle der Kantone sei weniger zuverlässig als die des Bundes oder die kantonalen Anlagen seien weniger sicher als diejenigen, die vom Bund konzessioniert sind.

Richtig, aber eben nicht zu beanstanden ist die Tatsache, dass mit diesem Antrag das Monopol der Bewilligungsbehörde, für ihre eigene Absicherung beliebig viele Nachweise einzufordern, aufgebrochen wird. Dass daran etwas schlecht und gefährlich sein soll, ist für mich nicht einsichtig. Es ist übrigens darauf hinzuweisen - und das ist wichtig -, dass Artikel 6 in direktem Zusammenhang zu Artikel 23 steht. Dort bleibt gemäss unserem Antrag Absatz 3 eben bestehen, d. h., die Bewilligungsbehörde kann, wenn die Umstände es notwendig machen - quasi mit der Betätigung des Notknopfes -, immer eingreifen und Massnahmen anordnen. Das wird auch von der Minderheit überhaupt nicht bestritten. Diese Möglichkeit bleibt für die Bewilligungs- und die Aufsichtsbehörde also immer bestehen.

Stimmen Sie diesem Antrag zu. Es ist ein kompliziertes Gebilde; der Ständerat wird sich dann noch einmal damit auseinander setzen können. Wir haben da also eine zweite Absicherung. Es geht nicht um eine Reduktion der Anforderungen an die Sicherheit; eine solche steht hier gar nicht zur Diskussion. Es geht einzig und allein um eine befriedigendere Lösung bei der Regelung der Verfahren. Das ist der Hintergrund dieses Antrages.

Ich bitte Sie, diesem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen.