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Binder Max · Nationalrat · 2006-03-23

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Die SVP als Partei und als Fraktion ist ja nicht gerade dafür bekannt, dass sie nach neuen Gesetzen ruft. Nun, die neue Bundesverfassung erklärt die Seilbahnen in Artikel 87 explizit zur Bundessache. Deshalb können wir auch verstehen, dass der Bund die damit erlangte Gesetzgebungskompetenz nun ausübt.

Für unsere Beurteilung dieses Gesetzes waren im Wesentlichen vier Kriterien entscheidend: Wir wünschen ein schlankes Gesetz, wir wünschen ein einfaches Gesetz, wir wünschen ein gut verständliches Gesetz, und wir wünschen ein transparentes Gesetz. Wir haben festgestellt, dass diese Kriterien im Wesentlichen erfüllt sind. Sie sind für uns dann eindeutig erfüllt, wenn Sie jeweils der Mehrheit folgen, mit Ausnahme bezüglich der Artikel 6 und 23. Dort unterstützen wir jeweils die Minderheit Vollmer, ansonsten überall die Mehrheit, also das Bundesrats- und Ständeratskonzept.

Allerdings hat uns der Verweis auf Seite 905 der Botschaft etwas stutzig gemacht. Wir haben das auch in der Kommission schon eingebracht. Es heisst dort: "Zurzeit wird die Botschaft für das Bundesgesetz über die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht (BGRS) ausgearbeitet. Sie wird auch Änderungen der Sicherheitsaufsicht im Bereich der Seilbahnen mit sich bringen." Wir haben in der Kommission die Frage gestellt, zu welchem Zeitpunkt denn die Botschaft für das Bundesgesetz über die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht unterbreitet werde; ob es Sinn mache, jetzt ein Gesetz zu machen, um es dann aufgrund dieses neuen Gesetzes allenfalls bereits wieder zu ändern; und welche Änderungen damit verbunden wären. Man hat uns versichert, dass die Botschaft zu diesem Gesetz bis Ende 2006 zu erwarten ist, dass sie im Jahr 2007 im Parlament beraten wird. Das heisst also: Wir machen jetzt ein Gesetz, und dann kommt das Bundesgesetz über die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht. Es ist uns aber versichert worden, dass das nicht bereits wieder zu einer Revision des Seilbahngesetzes führen wird, im Gegenteil: Das Gesetz, das wir heute beraten, soll quasi Pioniergesetz für das Bundesgesetz über die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht sein.

Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident, das hier im Plenum zuhanden der Materialien so auszuführen, wie wir das in der Kommission vernommen haben.

Im Übrigen kann ich mich, was den Grundsatz betrifft, in Bezug auf Sicherheit und Aufsicht im Wesentlichen meinen Vorrednern anschliessen. Für uns ist aber entscheidend, dass die Minderheit bei den Artikeln 6 und 23 erfolgreich sein wird, nämlich bei der Trennung von Bewilligung und Aufsicht. Wenn die Aufsicht bei der Bewilligungsbehörde ist, dann führt das natürlich dazu, dass die Bewilligungsbehörde dauernd höhere Auflagen macht, aus lauter Angst, es könnte irgendetwas passieren. Hier streben wir die konsequente Trennung an.

Die SVP-Fraktion ist, wie die Kommission übrigens auch, einstimmig für Eintreten, stimmt einstimmig allen Mehrheitsanträgen zu, unterstützt aber einstimmig auch die Minderheit Vollmer bei den Artikeln 6 und 23; die beiden Artikel hängen ja zusammen. Wir unterstützen auch den Antrag Vaudroz, lehnen aber alle übrigen Minderheitsanträge ab, weil sie genau nicht mehr den Kriterien eines schlanken, transparenten und einfachen Gesetzes entsprechen, sondern es werden hier wieder Sachen aufs Tapet gebracht, die bereits in anderen Gesetzen verankert sind.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne den Anträgen zuzustimmen.