Bezzola Duri · Nationalrat · 2006-03-23
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23
Wortprotokoll
Das Seilbahngesetz ist nötig, nicht nur weil gemäss Bundesverfassung Seilbahnen Bundessache sind, sondern weil die Zuständigkeiten für den gesamten Seilbahnbereich vereinfacht werden.
Das neue Gesetz hat folgende Vorteile: Für den Bau einer Seilbahn soll das Prinzip "ein Gesuch, ein Verfahren, ein Entscheid" gelten. Bis heute gab es ein kompliziertes Dreistufenverfahren, nämlich das Plangenehmigungsverfahren, die Konzessionserteilung und dann zusätzlich noch die kantonale Baubewilligung. Neu wird gemäss Gesetz für den Bau einer Seilbahn nur ein Verfahren notwendig sein. Durch die vorgeschlagene neue Kompetenzordnung wird klar definiert, für welche Verfahren die Kantone zuständig sind und für welche der Bund zuständig ist. Der Bund soll für grosse Bahnen, die Kantone sollen für kleine Bahnen, also Skilifte, zuständig sein.
Bis heute war der Seilbahnbereich nur durch Verordnungen geregelt. Warum die Harmonisierung mit der europäischen Seilbahnrichtlinie? Die Richtlinie verlangt im Wesentlichen, dass die Teilsysteme und die Sicherheitsbauteile in allen EU-Ländern anerkannt werden, sofern sie den Vorgaben der EU entsprechen und die entsprechende Konformitätsabklärung bereits in einem Land ausgestellt wurde. Das hilft den schweizerischen Exporteuren, das hilft aber auch den Seilbahnen in der Schweiz bei ihren Importen aus der EU.
Auch die Seilbahnbranche und der Seilbahnverband wünschen diese Harmonisierung.
Das Seilbahngesetz ist in erster Linie ein Sicherheitsgesetz. Es regelt nicht nur den Bau und den Betrieb, sondern auch und vor allem die Sicherheitsaufsicht. Dem hohen Stellenwert der Sicherheit wird Rechnung getragen, ohne dass weitere, unverhältnismässige Kosten entstehen. Das Gesetz regelt nicht nur einen sicheren, sondern auch einen umweltverträglichen Betrieb der Seilbahnen. Für Bau, Betrieb und Instandhaltung einer Seilbahn liegt die Verantwortung bei der Unternehmung und bei den Herstellern. Die Sicherheitsaufsicht liegt beim Bundesamt für Verkehr. Bei den Bahnen in der Kompetenz der Kantone tragen die Kantone die entsprechende Verantwortung.
Auch die Rückbaupflicht ist im Gesetz geregelt. Heute muss eine Luftseilbahn erst dann entfernt werden, wenn die Konzession abgelaufen ist. Neu werden die Eigentümer von Luftseilbahnen verpflichtet, definitiv nicht mehr betriebene Anlagen auf eigene Kosten zu entfernen. In der Detailberatung werden wir noch darauf zurückkommen.
Das Seilbahngesetz beschränkt sich auf die Sicherheitsaufsicht sowie auf bauliche Fragen und schafft keine neuen Instrumente zur finanziellen Unterstützung von Investitionsvorhaben. Das Seilbahngesetz enthält daher keine Bestimmungen zur wirtschaftlichen Unterstützung einzelner Seilbahnunternehmen oder zur Förderung der Branche. Trotzdem wird auf die Wichtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Seilbahnbranche hingewiesen. Die Seilbahnen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Tourismuswirtschaft im schweizerischen Alpenraum, sie leisten einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag und sind damit auch ein wichtiges Element der neuen Regionalpolitik. Die Förderung der Seilbahnen soll also über die neue Regionalpolitik gewährleistet werden. Mit diesem Gesetz stärken wir die Seilbahnbranche. Durch die Vereinfachung der Bewilligungsverfahren wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Der Erneuerungsbedarf, um konkurrenzfähig zu bleiben oder zu werden, liegt zurzeit bei etwa 1,4 Milliarden Franken. Gut funktionierende, moderne, sichere Seilbahnen sind auch die Grundlage für das gute Image des Tourismuslandes Schweiz.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten.