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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2006-03-23

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Es geht hier um einen zweiten zentralen Artikel dieses Gesetzes, nämlich um die Frage der Rückbaupflicht. Wenn Sie Artikel 19 anschauen, wie er in der Version der Kommissionsmehrheit und des Ständerates oder eben in der Version der Minderheit der Kommission und teilweise des Bundesrates formuliert ist, sehen Sie, dass die beiden Versionen im zweiten Satz identisch sind. Da haben wir einen Teil der ständerätlichen Erkenntnisse aufgenommen und einen gewissen Spielraum geschaffen, damit die Rückbaupflicht nicht bedeutet, dass auf Teufel komm raus in jedem Fall der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden muss. Es soll ein gewisser Ermessensspielraum verbleiben. Wenn sich also beispielsweise eine Talstation gut als Restaurant eignet, soll sie auch weiterhin in Betrieb sein können.

Der Unterschied besteht im ersten Satz: Die Mehrheit will, dass dieser Rückbau erst dann in die Wege geleitet werden muss, wenn der Betrieb einer Seilbahn "definitiv eingestellt" wird. Die Minderheit der Kommission möchte dem Bundesrat folgen, der vorschlägt, dass der Rückbau dann in Angriff genommen werden muss, wenn die Seilbahn "nicht mehr betrieben" wird. Jetzt können wir uns fragen, ob der Unterschied zwischen "definitiv eingestellt" und "nicht mehr in Betrieb" Haarspalterei sei. Wir sind der Meinung, dass es keine Haarspalterei ist, weil es auf die Absicht ankommt, die hinter dieser Formulierung steht.

Wir haben schon einige Male gehört, dass die wirtschaftliche Situation der Seilbahnen alles andere als rosig ist. Immer mehr Seilbahnen müssen ihren Betrieb einstellen. Jede dritte Seilbahn ist in finanziellen Nöten und auf längere Sicht nicht überlebensfähig. Der Klimawandel wird dazu führen, dass 30 bis 40 Prozent der Schweizer Skiorte vom Wintersport Abschied nehmen müssen. Bereits heute stehen 12 Seilbahnruinen in der Landschaft, und über 50 Skilifte sind ungenutzt. Das sind Angaben, wie wir sie von der Umweltorganisation Mountain Wilderness erhalten haben.

Diese Anlagen, die jetzigen und die kommenden, rosten dann vor sich hin und verschandeln die Landschaft. Sie [PAGE 439] mindern damit auch den touristischen Wert dieser Landschaft und haben auch Auswirkungen auf die anderen Betreiber. Das Geld für den Rückbau fehlt oder scheint zu fehlen. Die Bahnbetreiber versuchen auf jeden Fall, sich mit allen Mitteln Luft zu verschaffen. Vordergründig sagen sie zwar Ja zu diesem Rückbau, und sie sagen auch, sie seien damit einverstanden respektive sie sähen den Sinn und die Notwendigkeit ein. Wenn es aber konkret wird, versuchen sie, die Fristen zu verlängern und die Aufgabe hinauszuschieben, oft auch mit Unterstützung der lokalen und vernetzten Behörden.

Wenn wir jetzt dem Ständerat und der Mehrheit der Kommission folgen, wird es noch viel mehr solche ungenutzten Lifte und Bahnen geben. Mit der Formulierung "definitiv eingestellt" schaffen wir nämlich einen grossen Spielraum, denn was heisst schon "definitiv eingestellt", was heisst schon "definitiv"? Diese Begrifflichkeit wird hundert Türen öffnen für jahrelange Auseinandersetzungen. Die Betreibergesellschaften werden juristisch weiterleben, auch wenn der Betrieb eben schon längst nicht mehr in Betrieb ist. Da ist doch der vom Bundesrat gewählte Begriff um einiges klarer. Immerhin sieht man ganz klar, ob eine Bahn noch in Betrieb ist oder nicht, und wenn sie es eben nicht mehr ist, soll zurückgebaut werden.

Wir bitten Sie daher im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit bzw. dem Bundesrat zu folgen und die etwas verbindlichere Version zu wählen.