Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-03-23
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23
Wortprotokoll
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten. Ich tue dies, obwohl wir die Ziele und Auflagen des Kyoto-Protokolls durchaus mittragen. Die Reduktionsziele für CO2-Emissionen aus fossilen Energien sind ein wichtiges Anliegen. Bekanntlich sind die eingegangenen Verpflichtungen für die Schweiz ja auch verbindlich. Nicht einverstanden sind wir jedoch mit dem Weg, wie diese Ziele erreicht werden sollen.
Der Bundesrat hat im Jahre 2005 eine CO2-Abgabe von 35 Franken pro Tonne CO2 auf Brennstoffen beschlossen. Mit diesem Lenkungsinstrument erwartet der Bundesrat bis zum Jahre 2010 eine CO2-Reduktionswirkung von 0,7 Millionen Tonnen. Die geschätzten Einnahmen durch diese Abgabe betragen etwa 650 Millionen Franken pro Jahr. Wir sind der Auffassung, dass auf diese neue Abgabe verzichtet werden kann, da der Markt die in der Gesetzesvorlage enthaltenen Ziele bereits überholt hat.
Die Botschaft des Bundesrates datiert vom Juni 2005. Der Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 zur Erreichung des Reduktionsziels entspricht etwa 9 Rappen pro Liter Heizöl. In der Zwischenzeit ist der Heizölpreis jedoch um 20 bis 30 Rappen gestiegen. Nach der Logik des Bundesrates - je höher der Heizölpreis, desto tiefer der CO2-Ausstoss - wird das anvisierte Ziel von 0,7 Millionen Tonnen CO2 nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Nach Einschätzung der Fachleute wird der Heizölpreis aufgrund des weltweiten Umfeldes in absehbarer Zukunft auch nicht sinken. Das Reduktionsziel kann deshalb unseres Erachtens auch ohne diese CO2-Abgabe erreicht werden.
Aber auch aufgrund des CO2-Gesetzes besteht heute kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes soll das Reduktionsziel in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Bei Absatz 2 heisst es weiter, dass eine Lenkungsabgabe auf fossilen Energieträgern erst dann erhoben werden soll, wenn die vorhin erwähnten Massnahmen nicht zum Ziel führen. Die beantragte CO2-Abgabe drängt sich also zum heutigen Zeitpunkt auch aufgrund des CO2-Gesetzes nicht auf.
Sodann ist auch die Mechanik der Vorlage mit der vorgesehenen Rückzahlung des Ertrags aus der CO2-Abgabe in der Höhe von 650 Millionen Franken unglücklich. Die [PAGE 451] Rückzahlung des Abgabeertrags an die Bevölkerung über die Krankenversicherer und die Wirtschaft führt vor allem zu einer grossen Umverteilungsübung. Das Geld der Verbraucher von fossilen Brennstoffen, wie Mieter, Hauseigentümer oder Unternehmen, wird mit einem grossen Aufwand auf weitgehend anderen Kanälen umverteilt. Da erscheint es uns übrigens auch sehr gewagt, von einer Kostenneutralität der CO2-Abgabe zu sprechen.
Aber auch aus energiepolitischer Sicht ist diese Abgabe für uns unzweckmässig. Wenn man der Umwelt konkret helfen möchte, müsste man dieses Geld wohl eher zweckgebunden für Sanierungen im Gebäudebereich oder für die Förderung von alternativen Energien einsetzen.
Sodann brauchen das Gewerbe, die Hauseigentümer und die Mieter keine neue, zusätzliche Belastung. Die Wirtschaft und die Bevölkerung werden bereits heute finanziell immer stärker belastet, dies übrigens auch im Energiebereich. So sieht beispielsweise das StromVG Abgaben für die Förderung erneuerbarer Energien vor. Dann darf ich auch an den Klimarappen I erinnern, welcher über 100 Millionen Franken abschöpft. Wir beklagen uns über zunehmend höhere Abgaben und Gebühren. Umgekehrt wollen wir hier wieder eine neue Gebühr einführen.
Wir bitten Sie, den Nichteintretensantrag zu unterstützen. Der Markt hat die geplante Lenkungsabgabe bereits mehr als vorweggenommen.