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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2006-03-23

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-23

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Maury Pasquier verlangt, dass Geburtshäuser ins KVG aufgenommen werden, damit die Krankenkassen die Kosten für die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung übernehmen. Das ist ein bekanntes, dreieinhalb Jahre altes Anliegen. Bei der KVG-Revision wurde dieses Begehren damals im Nationalrat mit grossem Mehr gutgeheissen. Im Ständerat war die Zustimmung etwas knapper. Als die Revision im Dezember 2003 schlussendlich gescheitert war, drohte auch dieses kleine, aber wichtige Anliegen aus allen Traktanden zu fallen. Deshalb wurde es von der SGK auf Initiative von Kollegin Maury Pasquier hin wiederaufgenommen.

Geburtshäuser sind anerkannte, vom jeweiligen Kanton zugelassene Einrichtungen der Geburtshilfe. Sie ermöglichen eine Zwischenlösung zwischen einer Hausgeburt und einer Spitalgeburt. Diese Geburtshäuser obliegen der Betreuung einer oder mehrerer Hebammen. Sie können aber auch Ärzte beiziehen; diese sind in Rufbereitschaft. Geburt und Schwangerschaft haben in den meisten Fällen nichts mit Krankheit zu tun. Sie sind ein natürlicher Prozess im Leben einer Frau. Da die Möglichkeit der Hausgeburt nicht mehr so oft gewünscht wird - in Grossfamilien waren noch weitere Familienmitglieder da, um die Frau im Wochenbett zu betreuen und zu entlasten -, haben sich seit den Achtziger- und vor allem seit den Neunzigerjahren Geburtshäuser entwickelt, wo die Geburt so natürlich wie möglich im kleinen und eher privaten Rahmen stattfinden kann. So verlaufen fast 80 Prozent aller Geburten völlig normal. Es ist allen klar, dass die Frauen bei Risikoschwangerschaften, etwa bei Diabetes oder bei voraussehbaren Schwierigkeiten, immer an die Spitäler weitergewiesen werden. Dafür tragen die Hebammen die Verantwortung.

Es gibt in der Schweiz zurzeit etwa 14 Geburtshäuser, jährlich kommen dort mehr als 1000 Kinder zur Welt. Der Aufenthalt ist unterschiedlich lang, er dauert von einem Tag bis zu mehreren Tagen, wie im Spital. Die SGK hat vor allem drei Gründe genannt, warum die Geburtshäuser ins KVG aufgenommen werden sollen:

1. Heute sind in den Geburtshäusern die Kosten für die reine Hebammenarbeit gedeckt, nicht aber die Kosten für die Infrastruktur, obwohl eine Geburt mit Wochenbettbetreuung in einem Spital ein Vielfaches kostet.

2. Wir haben heute sehr verschiedene Arten von Geburtshäusern. In Zürich, Thurgau und Freiburg bezahlt man die Leistungen, und man hat gute Erfahrungen gemacht. In einigen Kantonen sind die Geburtshäuser auf der Spitalliste, in anderen läuft ein Antrag an die Leistungskommission. An verschiedenen Orten sind Geburtshäuser nur für Zusatzversicherte zugänglich. Eine Vereinheitlichung der Bedingungen wäre also nötig.

3. Es wäre auch vom Gesichtspunkt des Gesetzgebers wünschenswert, dass die Definition eines Geburtshauses festgelegt würde. Ebenso müssten die Qualitätsanforderungen, die ja heute nur über die Leitlinien des Verbandes aufgestellt werden, und das Ausmass der Leistungen generell geregelt werden.

Die SGK hat dieser Initiative ganz klar zugestimmt. Die Minderheit meint, es gelte eine Mengenausweitung zu verhindern, vor allem auch, weil die freien Kapazitäten in den Spitälern nicht abgebaut würden. Ein Arzt äusserte zudem seine Besorgnis, dass in diesem eher privaten Rahmen für Risikofälle und Komplikationen zu wenig vorgesorgt werde. Aber die Mehrheit der SGK wehrte sich gegen den Begriff der Mengenausweitung. Geburtshäuser können nicht komplementär zu den Spitälern genutzt werden, sondern immer nur alternativ. Sie sind im Vergleich zu den Spitälern eine günstigere Möglichkeit, weil sie eine viel günstigere Infrastruktur haben. Jede Statistik zeigt auch klar, dass bei diesen Geburten prozentual weniger Dammschnitte gemacht werden und weniger Medikamente abgegeben werden - von überflüssigen Kaiserschnitten ganz zu schweigen. Zu guter Letzt möchte ich Ihnen sagen: Es kommt wegen der Aufnahme der Geburtshäuser ins KVG kein einziges Kind mehr zur Welt. Alternative sind die viel teureren Spitalgeburten.

Eine stattliche Mehrheit - 13 zu 8 Stimmen - empfiehlt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben, und bittet Sie darum.