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Binder Max · Nationalrat · 2006-03-23

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-23

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat die vom Ständerat ohne Diskussion und auch ohne Abstimmung angenommene Motion Stadler an ihrer Sitzung vom 17. Januar 2006 beraten. Die Kommission ist mit dem Inhalt einverstanden. Allerdings kann doch auch festgehalten werden, dass aufgrund der bekannten Ereignisse und Veränderungen in der Luftfahrt insgesamt der Handlungsbedarf für gewisse Gesetzesänderungen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt bereits erkannt worden ist - ohne Vorliegen dieser Motion.

Die Diskussion in der Kommission drehte sich denn auch vor allem um die formelle Ausrichtung. Herr Stadler verlangt in seiner Motion klar und deutlich eine Totalrevision des Luftfahrtgesetzes. Für die Zielsetzungen, ausgehend von der Situation der Luftfahrt aufgrund des Berichtes des Bundesrates über die Luftfahrt, ist eine Totalrevision ungeeignet. Vor allem aber ist eine Totalrevision nicht zwingend nötig. Laut Bundeskanzlei ist eine Totalrevision dann zwingend, wenn 50 Prozent der Artikel eines Gesetzes geändert werden müssen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beziehungsweise Herr Cron hat der Kommission bestätigt, dass aufgrund des Berichtes des Bundesrates über die Luftfahrt nicht 50 Prozent der Artikel geändert werden müssen. Er hat uns aber gleichzeitig gesagt, dass gewisse Änderungen für die Luftfahrt wichtig sind und möglichst bald umgesetzt werden sollten. Auch für die Erreichung dieses Zieles eignet sich eine Totalrevision nicht; eine Teilrevision eignet sich wesentlich besser. Erste wichtige Massnahmen könnten so bereits im Jahre 2007 umgesetzt werden. Die Umsetzung einer Totalrevision hingegen könnte frühestens im Jahre 2009 erfolgen. Ich darf Sie an die Totalrevision des RTVG erinnern, die wir erst in dieser Session abschliessen. Die Botschaft haben wir am 18. Dezember 2002 erhalten. Sie sehen also: Wir haben etwa dreieinhalb Jahre für die Totalrevision eines Gesetzes gebraucht.

Diesen Umständen Rechnung tragend, schlägt Ihnen die Kommission eine Änderung des Motionstextes vor, und zwar aufgrund des Parlamentsgesetzes, welches das möglich macht. Ohne die Zielsetzung und den materiellen Inhalt respektive den entsprechenden Auftrag zu verändern, schlägt Ihnen die Kommission einstimmig vor, den Bundesrat zu beauftragen, dem Parlament eine Vorlage für eine umfassende Revision des Luftfahrtgesetzes zu unterbreiten. Wir sind auch überzeugt, dass wir damit den Anliegen des Motionärs, Herrn Ständerat Stadler, durchaus Rechnung tragen. Wir haben das auch dem Protokoll des Ständerates entnehmen können. Für uns war die Tatsache doch einigermassen erstaunlich, dass der Bundesrat eigentlich beantragte, die Motion abzulehnen. Herr Bundesrat Leuenberger erklärte aber dann in seiner philosophischen Art vor dem Ständerat, er würde diese Motion so doch übernehmen können.

Wenn Sie also dem Antrag Ihrer Kommission folgen, der eben eine umfassende Revision und nicht eine Totalrevision im klassischen Sinne verlangt, kann damit den verschiedenen Anliegen zielgerichtet, effizient, fristgerecht sowie sachgerecht entsprochen werden.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, die Motion Stadler mit dieser Änderung anzunehmen.

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