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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-15

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-15

Wortprotokoll

Der Kerngehalt dieser Bestimmung besteht ja darin, dass gleich wie in anderen Bereichen auf fixe Beitragssätze bzw. einen Mindestsatz bezüglich eines Bundesbeitrages verzichtet wird. Das ist der Kerngehalt unter dem Gesichtspunkt des NFA. Die Minderheit Fetz will nun den Beitrag des Bundes mit einem fixen Prozentsatz festlegen.

Dazu zwei Bemerkungen: Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass die Richtigkeit des vorgeschlagenen Satzes von 16 Prozent alles andere als erhärtet ist. Der Minderheitsantrag zielt ja darauf ab - mindestens in der Kommission wurde es so gesagt -, den Status quo bezüglich des Bundesbeitrages zu gewährleisten; deshalb ist man auf die 16 Prozent gekommen. Im Jahr 2003 machte der Bundesbeitrag 285 Millionen Franken aus. Er dürfte jetzt ungefähr bei rund 300 Millionen Franken liegen. Entscheidend für diese Prozentbestimmung ist aber die Tatsache, dass sich diese 300 Millionen Franken auf den gesamten "Stipendienkuchen" beziehen, der jetzt vom Bund mit Beiträgen versehen wird. Im Rahmen dieses Gesetzes geht es, wie ich schon verschiedentlich erläutert habe, nur um den Tertiärbereich, weshalb man als Berechnungsbasis nicht auf den gesamten bisherigen Plafond von 300 Millionen abstellen darf, sondern man muss dann hier splitten und schauen, was Tertiärbereich ist. Der Minderheitsantrag ist deshalb bereits aufgrund der Tatsache, dass der gewählte Prozentsatz nicht richtig ist, abzulehnen.

Dazu kommt als Zweites noch der grundsätzliche Aspekt. Wir haben bis jetzt keine Sündenfälle begangen. Hier würden wir am Schluss noch einen Sündenfall begehen, der auch mit einem Gang durch das Fegfeuer nicht mehr geheilt werden könnte. Der Sündenfall würde nämlich darin bestehen, dass wir einen Grundsatz des NFA verletzen, nämlich vom alten Subventionsschema wegzukommen, das heisst von im Vorhinein fixierten Bundesbeiträgen, die dann jeden Handlungsspielraum vermissen lassen.

Ich ersuche Sie deshalb, den Minderheitsantrag Fetz abzulehnen.

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